Die Zeiten, in denen Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinen die Möglichkeit gegeben wurde, sich aktiv an der Erörterung von Genehmigungsverfahren auf Bundesebene zu beteiligen, könnten bald vorbei sein. Innenminister de Maizière möchte zukünftig mit dem „Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren“ das Mitspracherecht massiv einschränken, indem der Genehmigungsbehörde freigestellt werden soll, öffentliche Erörterungstermine anzusetzen.
Es ist jedoch abzusehen, dass von dieser Möglichkeit nur bei der Erörterung von Plänen mit niedrigem Konflikt- und Diskussionspotenzial Gebrauch gemacht wird, da diese Termine teilweise sehr zeitintensiv sind.
Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) hält gerade diese Stufe des Genehmigungsverfahrens für notwendig, da andernfalls jene Menschen von Projekten vor Ihrer Haustür ausgeschlossen werden würden, die maßgeblich von Bauvorhaben, wie neuen Autobahnen, Bahnstrecken oder Bergbauvorhaben in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sind. Auch Vereine sind betroffen, die sich für die Bereiche Umwelt-, Natur- und Tierschutz bürgernah einsetzen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden Interessen nur noch schriftlich oder in Form von Protestveranstaltungen vertreten werden können. Eine persönliche Anhörung und die Möglichkeit, Alternativen mit allen Beteiligten zu entwickeln, wird es zukünftig in der bisherigen Form nicht mehr geben.
Diese Gesetzesinitiative, die nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Naturschutzverbände in die Schranken verweisen soll, hätte gravierende Auswirkungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Aus diesem Grund ist eine Verabschiedung eines solchen Gesetzes nicht akzeptabel, da es die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung und die Verbandsbeteiligung auf ein Minimum reduziert. Es steht zu befürchten, dass gegen einschlägige Richtlinien und Verordnungen der EU verstoßen würde.