Naturschutzverbände sehen viele Defizite bei der behördlichen Überwachung von Kompensationen und öffentlichen Einsichtnahme der Verzeichnisse –
nur 10% der Auflagen erfüllt
Osnabrück. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in die Landschaft möglichst zu vermeiden. Wenn sie unvermeidlich sind, muss der Verursacher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sog. Kompensation, sorgen. Sie ist festgelegt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der auch Bestandteil der Bebauungspläne ist oder bei Einzelobjekten in der Baugenehmigung festgesetzt ist.
Kompensationsmaßnahmen können vielfältiger Art sein, z.B. Umwallung mit Bepflanzung, Pflanzung von Hecken und Großgehölzen, auch Kopfweiden, Umwandlung von Acker in Grünland, Obstwiesen, Aufforstung, Anlage von Feuchtflächen. Ihre Größe hängt vom Umfang und der Art des Eingriffs ab. So ist bei Windkraftanlagen auch der Verlust an Lebensraum für die Vogelwelt (Avifauna) mit einzubeziehen.
In einer früheren Untersuchung wurde ermittelt, dass erhebliche Defizite zwischen Planvorgaben und der praktischen Umsetzung bestehen. Die Ergebnisse bezogen sich im Wesentlichen auf die Kompensationsmaßnahmen für Baugebiete in einer Kommune des Landkreises Osnabrück.
Zweck einer weiteren Recherche war es, die geforderten Kompensations-maßnahmen von Einzelobjekten wie Stall-, Biogas- und Windkraftanlagen in einem größeren Bereich des Landkreises Osnabrück zu untersuchen. Dazu wurden die landschaftspflegerischen Begleitpläne von 41 Baugenehmigungen mit der entsprechenden Realisierung in der Praxis verglichen.
Die Ergebnisse waren aus der Sicht des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) und anderer Naturschutzverbände äußerst unbefriedigend. Nur in 10 % der Fälle wurden die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt, sämtliche der untersuchten 12 Biogasanlagen hatten Defizite in der Kompensation, z.B. fehlende Aufforstungen, Hecken, Obstwiesen, nicht standortgemäße Artenauswahl u.a. Ähnlich waren die Verhältnisse bei den Stallanlagen. Im Vergleich dazu hatten sich die Betreiber der 3 untersuchten Windkraftanlagen an die geforderten Vorgaben weitgehend gehalten. Aber auch hier musste z.B. die fehlende Pflege von Kopfweiden bemängelt werden, was aber nicht als Defizit gewertet wurde.
Wenn man die flächenmäßige Diskrepanz zwischen den geforderten Kompensationsmaßnahmen über die Baugenehmigungen und der praktischen Umsetzung der hier untersuchten Objekte erfasst, so ergibt sich ein Defizit von ca. 10 ha. Hinzu kommt, dass häufig auch die Pflege und damit die Qualität der vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu wünschen übrig lässt und die zurückliegenden Maßnahmen nicht für Jedermann in einem Verzeichnis einsehbar sind, um sie auch in Verbundsysteme einzubeziehen.
Bei dieser auch in anderen Landkreisen zu beobachtenden Situation ist es dringend notwendig,
- die vorhandenen Altlasten zu beseitigen,
- die Kompensationsmaßnahmen von Stall- und Biogasanlagen in das bestehende Kompensationsregister aufzunehmen
- vor neuen Genehmigungen bestehende Defizite zu beseitigen und
- mehr Verständnis für die vielzitierte Biodiversität sowohl in Kommunen wie bei den Genehmigungsbehörden zu entwickeln.
Hinzu kommt, dass häufig auch die Pflege und damit die Qualität der vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu wünschen übrig lässt und die zurückliegenden Maßnahmen nicht für Naturschutzverbände und Jedermann in einem Verzeichnis einsehbar sind, um sie auch in Verbundsysteme einzubeziehen.
Christoph Wonneberger
Näheres zu Konsequenzen und gut gelungenen Beispielen sind zu erfahren bei <ch.wonneberger@web.de>
Die Bebauung von Flächen mit Tierhaltungsanlagen erfordert im Rahmen der Genehmigungsverfahren behördlich verordnete Kompensationen, deren Auflagen öffentlich einsehbar sein sollten.
Auch Biogasanlagen sind flächenintensiv und verursachen Emissionen, die zu kompensieren waren. Naturschutzverbände möchten die Standorte seit Beginn dieser Auflagen jederzeit in Erfahrung bringen, um diese Flächen auch in die Entwicklung naturnaher Korridore und Ruhezonen einzubeziehen. (Foto: C. Wonneberger)