Einladung zur Fachtagung „Große Weidetiere“, am 22. September 2023, nach Jena
Hier das Programm: Programm Große Weidetiere 2023
Hier das Anmeldeformular: Anmeldeformular Tagung Große Weidetiere
Einladung zur Fachtagung „Große Weidetiere“, am 22. September 2023, nach Jena
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Jena. Das von Martin Görner als Schriftleiter herausgegebene Heft 48 des Artenschutzreports enthält Beiträge zur Kleinen Hufeisennase in der Kyffhäuserregion Thüringen, zur Bedeutung von Ackerflächen in Schutzgebieten für den Insektenschutz, den Lebensraumverbund für große Wildtiere sowie eine Fischbestandserfassung an einem eutrophen Flachsee in Brandenburg. Ein Bericht von Johannes Riedl informiert über 20 Jahre Ganzjahresbeweidung mit Wisenten im altbayerischen Donaumoos, ein Projekt, das im Auftrag des Bayerischen Landtages umgesetzt wird. Probleme mit Moorsackungen und intensiver Agrarwirtschaft werden dargestellt. Der Schutz von Wiesenbrütern wie Brachvogel und Wachtelkönig sowie verschiedener Libellenarten wird unterstützt. Die bei großen Weidetieren stets aufkommenden Bedenken, Vorbehalte und Probleme waren auch hier zu bewältigen. Da das zunächst auf 27 ha eingezäunte Gebiet das Abwandern in die Umgebung begrenzte, waren die Probleme überschaubar. Ein vergleichbarer Versuch im Emsland -ohne Zäune- beendete das dortige Projekt bald. Hinzu kam die Sprungintensität eines Bullen – abgebildet im zitierten BSH-Merkblatt. Im Donaumoos entwickelte sich bei einer Herdengröße von bis zu 32 Tieren (ca. 1 GV/ha, Zaun ca. 1,9 – 2,0 m hoch, unterstützt von einem Elektrogerät) heterogene Vegetationsstrukturen, durchsetzt von langzeitlich blühenden Arten. Nachgewiesen ist die Zunahme der Artenvielfalt. Auch ist der Beitrag zur Förderung der Genetik eines großwüchsigen Wildtieres positiv zu bewerten.
Quellen:
Riedl, J. (2023): 20 Jahre Ganzjahresbeweidung mit Wisenten im altbayerischen Donaumoos.- Artenschutzreport 48, 32-39, ISSN 0940-8215
Schröpfer, R. (2007): Der Wisent (Bison bonasus).- NaFor – NVN – BSH, Ökoporträt 44, Wardenburg, 8 S. www.bsh-natur.de/uploads/ Ökoporträt 44 Wisent.pdf
Artenschutzreport – Redaktion: Schriftleiter M. Görner
Thymianweg 25
D-07745 Jena
Email: ag-artenschutz@freenet.de
12. Juni 2023. Der Deutsche Wanderverband (DWV) hat als Abschluss eines Pilotprojektes ein umfangreiches Wanderwegekonzept für das Grüne Band Thüringen veröffentlicht. Zusätzlich bieten die Ergebnisse des Projektes wichtige Erkenntnisse zum Grünen Band insgesamt.
Das Konzept ist Ergebnis des Pilotprojektes „Wanderbares Grünes Band. Naturtouristische Wanderwegekonzeption Grünes Band Thüringen“, das vor gut anderthalb Jahren gestartet ist. Neben der eigentlichen Wanderwegekonzeption formulierte der DWV konkrete Handlungsempfehlungen, auch auf Basis einer Umfrage zum Wandern in Deutschland mit besonderem Fokus auf dem Grünen Band,
Das DWV-Projektteam hat ein Wanderangebot aus 33 Leitwegen, 77 Potenzialwegen und rund 160 Ergänzungswegen erarbeitet, das Wandernden die naturräumlichen und kulturellen Besonderheiten des Grünen Bandes Thüringen erschließt. Leitwege sind meist Halbtages- und Tagestouren, die sich thematisch eng auf das Grüne Band beziehen, als Wanderweg eine hohe Qualität besitzen und ein Stück auf dem ehemaligen Kolonnenweg verlaufen, der von den DDR- Grenztruppen zur Kontrolle der damaligen deutsch-deutschen Grenze genutzt wurde. Potenzialwege haben ebenfalls einen hohen Themenbezug zum Grünen Band, lassen sich aber hinsichtlich der Qualität als Wanderweg noch verbessern. Ergänzungswege gewährleisten ein Wegenetz rechts und links des Grünen Bandes, sodass Wandernde ihre Wanderungen variieren und Alternativen nutzen können.
Für die Zukunft sieht die Wanderwegekonzeption vor, Natur und Kultur am Grünen Band durch ein noch engmaschigeres Wegenetz zu erschließen. Ziel sind rund 50 Leitwege, die jeweils nicht weiter als 30 Kilometer auseinanderliegen sollen. Für DWV-Geschäftsführerin Ute Dicks war es ein Herzensanliegen, Wandernden das Grüne Band mit seinen kulturellen und naturräumlichen Besonderheiten stärker zu erschließen: „Ein wesentliches Ziel des Projektes war es, diesen emotional für viele Menschen so aufgeladenen Raum auf naturverträgliche und respektvolle Weise durch attraktive Wanderangebote noch besser erlebbar zu machen. Das Grüne Band wird so zum Erlebnisraum voller Wanderschätze.“
Besonders wichtig findet Dicks, dass die Wanderwegekonzeption von Partizipation gekennzeichnet war: „Zahlreiche am Grünen Band Thüringen ansässigen Akteure waren mit ihrer Expertise einbezogen, um eine nachhaltige Infrastruktur im Sinne eines Qualitätstourismus und für die Menschen vor Ort zu entwickeln.“ Viele der Ergebnisse sind nicht nur thüringenspezifisch, sondern lassen sich nach Ansicht des Projektteams auch entlang weiterer Abschnitte entlang des Grünen Bandes anwenden.
Bernhard Stengele, Umweltminister von Thüringen, sieht im Grünen Band einen einzigartigen Natur- und Kulturraum mit Strahlkraft weit über Thüringen hinaus: „Thüringen hat hier eine wichtige Grundlagenarbeit gefördert und kann als Modell einer naturverträglichen Entwicklung am Grünen Band auch für andere Anrainer dienen. Die Wanderwegekonzeption und ihr Wert für die touristische Entwicklung lässt sich in den Grundzügen sicher auf andere Bundesländer übertragen,“
Der „Leitfaden Wanderbares Grünes Band – Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Naturtouristischen Wanderwegekonzeption Grünes Band Thüringen“ und die ..Wanderstudie Wanderbares Grünes Band“ können hier heruntergeladen werden: www.wanderverband.de/ergebnisse-gruenes-band
Soweit erkennbar, reichen die bestehenden Initiativen von Verbänden, Ländern und Kommunen zur Rückhaltung von Niederschlägen und schonenden Nutzung von Grundwasser nicht aus, um den auch weiterhin zu erwartenden Engpässen in der Wasserversorgung zu begegnen. Das betrifft bundesweit sowohl den Umgang mit Trinkwasser als auch die Verwendung zur Berieselung von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Grundwasser. Das Naturschutzforum Deutschland (NaFor) appelliert an Wasserverbände und Behörden, deutlich mehr und schneller als bisher Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen umzusetzen. Praktische Umsetzungen helfen mehr als Proklamationen.
In der gerade veröffentlichten Nationalen Wasserstrategie fehlen insbesondere auch Regelungen oder Kontrollen, um das Bevorraten mit Wasserspeichern konsequent zu fördern und übermäßige Nutzungen zu reduzieren, so Prof. Dr. Helmut Schmidt, Präsident des Naturschutzforums Deutschland (NaFor).
Bestehende Wasserspeicher erfüllen verschiedene Funktionen: Talsperren und die über Pipelines erfolgende Fernversorgungen von Städten wie im Falle Bremens durch die Harz-Wasserwerke werden seit Jahrzehnten erfolgreich betrieben. Talsperren, tragen dazu bei, ausreichenden Wasserstand und damit den Schiffsverkehr auf Kanälen garantieren – Beispiel Thülsfelder Talsperre für den Küstenkanal.
Wenn nun auch Landesteile mit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen wie in östlichen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ähnlich versorgt werden sollen, ist das zu begrüßen. Allerdings darf das nach Ansicht von NaFor keinesfalls auf Kosten der Wasserversorgung von Feuchtgebieten erfolgen. Vielmehr müssen Auffanganlagen für Niederschläge neu eingerichtet werden
Ein mittlerer Wasserstand wäre vorzuhalten, der eine Ausgewogenheit zwischen dem Biotop- und Hochwasserschutz berücksichtigt, unterstützt durch die Verlängerung der Flussläufe über neue Mäander und Überlaufbecken.
Das Naturschutzforum empfiehlt daher nachdrücklich, auf allen Ebenen Maßnahmen zu ergreifen, die die Vor-Ort-Versickerung von Niederschlägen, die auf Hausdächern und Straßen niedergehen, sicherstellen. Die schnelle Ableitung des Wassers über Kanalisation und Vorfluter vor allem im Winterhalbjahr ist nicht zielführend. „Es ist eine der einfachsten Maßnahmen, Fallrohre mit Froschklappen zu versehen und das Wasser im Garten oder auf Freiflächen zu verrieseln oder in Zisternen und Rückhaltebecken zu speichern“ erläutert der Präsident des NaFor.
NaFor weist darauf hin, dass viele Gemeinden bereits entsprechende Verfügungen haben, es aber an konsequenten Kontrollen vermissen lassen. Auch kümmern sich viele Wasserversorger zu wenig um Hinweise zum sparsam(er)en Umgang mit Trinkwasser.
Die großzügigen Genehmigungen von Flächenberieselungen in der Landwirtschaft durch leistungsstarke Rotationssprenger bedürfen nach Ansicht von NaFor ebenfalls der Begrenzung. Wer mehr verbraucht, soll auch mehr dafür bezahlen. Grundlage bietet das aufzubauende „Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring“ (s. Nr. 4 auf S. 83). Dieses Instrument könnte auch genutzt werden, um wasserschädliche Einleitungen bzw. Versickerungen überschüssiger Dünger-Stoffe einzudämmen.
Vergünstigungen sind dagegen zu gewähren für ökologische Leistungen zugunsten des naturnahen Wasserhaushalts, der Wasserqualität und Röhrichtbildung im Uferrandbereich. Die der Landwirtschaft zugehörigen Vertreter in den Interessen- und Wasserverbänden sind auf max. 50 % zu begrenzen. Naturschutzverbände und Staatswald-Vertretungen sollten obligatorisch Mitglieder in den Entscheidungsgremien sein.
Zu einigen der in der Nationalen Wasserstrategie (III. Aktionsprogramm Wasser, S. 82-115) gemachten Vorschlägen nimmt das Naturschutzforum Deutschland wie folgt Stellung:
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Zu 1) Mittel- bis langfristig angelegte flächendeckende regionale Wasserdargebots- und Wasserbedarfsanalysen sind, auch auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie unter Einbeziehung von z.B. aktualisierter und öffentlich einsehbarer kommunaler Kompensations- und Güllekatastern, erforderlich. Der Hochwasser-Vergleichszeitraum umfasst mindestens 200 Jahre (z.Z. 100 Jahre).
Zu 6 / 41) Es werden die Errichtung von Rückhaltebecken einschl. (ehem.) Feuerlöschteiche und Zisternen im Wohn-/Gartenbereich gefördert. Wasserbeschaffungsverbände weisen die Verbraucher regelmäßig auf die Pflichten zur Einhaltung von Wasserrückhaltungs-Vorgaben hin. Gemeinden sind gehalten, die Umsetzung zu überwachen und ggf. zu ahnden.
Zu 7) Spezifische Leitbilder des regionalen, naturnahen Wasserhaushalts werden entwickelt, die hydrogeologischen und bodenhydrologischen Daten zusammengefasst dargestellt.
Zu 9) Vorranggebiete für die Grundwasserneubildung und die zukünftige Wasserversorgung (Wasserschutzgebiete) sind auszuweisen. Keine Erschließung neuer Wasservorkommen, solange nicht eine nachhaltige Wassermengennutzung erreicht ist (s.10).
Zu 10 / 54) Reduzierung der Wassermengennutzung mit effizienter wassersparender neuer Technik ist ebenso zu fördern wie die Wiederverwertung von Brauchwasser im Kreislauf.
Zu 12) Förderung der natürlichen Bodenfunktionen im Hinblick auf den Bodenwasserhaushalt, den Wasserrückhalt in der Fläche, die Grundwasserneubildung und die Sandlücken-Mesofauna (Vermeidung von Austrocknen auch oberflächennaher Böden zugunsten von z.B. Mesofauna (Regenwürmer usw.), Erhalt stocherfähiger Böden für Wiesenvögel, Erhalt lückiger und von Reptilien (Blindschleichen) und Kleinsäugern (auch als Nahrungsbasis für höhere Wirbeltiere) durchwühlbaren bzw. besiedelbaren Böden.
Zu 13) Verringerung von Hochwasserspitzen durch Priorisierung von Versickerungen, dadurch auf Sandböden auch Förderung der Filterung belasteter Überschwemmungen.
Zu 15) Moorschutz muss divers erfolgen, keine Abtorfung mehr, in deren Grabenschluchten Wirbeltiere und Insekten ertrinken. Moorschutz zu stärken, bedeutet auch, bestehende (halb) trockene, z.T. bewaldete Moore als Ruhezonen mit einer eigenen Sekundärfauna/-flora unangetastet zu lassen, ggf. durch gezielte geringe Durchfeuchtung zu optimieren. Paludikulturen werden außerhalb bodenbelasteter Intensivstandorte (z.B. Mais) kritisch gesehen, da Erfahrungen fehlen und eine weitere Eutrophierung durch Rohrkolben (Typha / “Lampenputzer“ etc.) auf nährstoffarmem Untergrund unerwünscht ist. Die vorhandene schutzwürdige Avifauna auf Extensivgrünland ist zu fördern, nicht das undifferenzierte Unterwassersetzen. Denn im Gegensatz zur Sekundärbesiedlung basieren Regenerationsversuche von Mooren in der Regel auf Artenarmut und Nährstoffmangel.
Zu 16 / 68) Ein Dialog von Land- und Wasserwirtschaft sowie Gewässerschutz mit dem (außer-) behördlichen Naturschutz, der Fischerei und Jagd sind biotopbezüglich unverzichtbar. Außer den empfohlenen Leitbildern sind vor allem gemeinsame landschaftsindividuelle Expertisen vor Ort wichtig. Die Einschätzungen von Naturwerten und Entwicklungsmöglichkeiten können schon innerhalb eines Landkreises stark variieren, lassen sich also nur sehr eingeschränkt verallgemeinern. Entsprechende Schulungen bzw. Fortbildungen sind bezüglich der Qualifizierung der Bediensteten der Gewässerunterhaltung und auftragnehmenden Firmen (DEULA etc.) regelmäßig durchzuführen.
Zu 17 / 66) Eine Praxishilfe für gewässerschonende klimaangepasste Landnutzung nach Art der Schriften zur “Guten fachlichen Praxis“ der Landwirtschaftskammern ist hilfreich. Bestehende Texte des BZL und UBA sind entsprechend hochrangig zu erweitern und auch der Ausbildung und beruflichen Bildung in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau (Univ., FH, BBS) als zentrale Inhalte zu Grunde zu legen.
Zu 18) Das Bundeswaldgesetz und die Länderwaldgesetze regeln die waldgebundenen Wasserkreisläufe und Wasserrückhaltung. Belastungen von Waldbesitz durch Abgabenerhebung von Wasser- und Bodenverbänden sind auszuschließen (Beispiel: Hunte-Wasseracht erhebt für einen 32 ha großen Wald in Wildeshausen/Düngstrup 560,- EUR/a, das ist keinesfalls zu rechtfertigen). Die wasserwirtschaftlichen Ökosystemleistungen sollten stattdessen durch Zuschüsse von Seiten der örtlichen Wasserverbände maßgeblich unterstützt werden, z.B. durch die Pflicht zu Neupflanzungen, zu Bruthilfen etc. Entsprechende Vorgaben sind auch im Bundeswasserverbandsgesetz zu machen.
Zu 20) Die Bodenentsiegelung ist zugunsten des Einbaus von diversen technischen Versickerungsmöglichkeiten (verbindlich bei Neu- und Umbauten) und Entsiegelungsprojekten (im Falle älterer Baulichkeiten) durchzuführen.
Zu 21 / 23) Auenentwicklung und Gewässerentwicklungskorridore, Ruhezonen auf und am Wasser planen und realisieren. Hier sind -auch auf dem Weg von Raumplanungen und Raumneuordnungen (Flurbereinigungen)- im Biotopverbund (Naturkorridore) geeignete Flächen zu erwerben oder vorzuhalten, vor allem naturflächen-verbindende bzw. -überbrückende Areale, Laufverlängerungen, Altarmanschlüsse, Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume und Nutzungsänderungen (Folgelandschaften wie ehem. Kiesgruben, Sand- und Kleinentnahmestellen). Das betrifft -je nach Siedlungsdichte, Bebauung, Bewirtschaftung und touristischen Interessen- 15 bis 30 % einer Flusslandschaft (incl. Einzugsgebiet und direkte Seitenräume) mit der Priorität „naturnahe zu entwickelnde Ruhezone“. Der Natur- und Artenschutz ist hier vorrangig gegenüber anderen Nutzungsinteressen (einschließlich des Wassersports) einzustufen. Das schließt behördliche Genehmigungspraktiken aus (Beispiel Landkreis Diepholz: Investitionen für den Naturschutz nur dann, wenn Tourismus und Wassersport gleichzeitig in gleichem Umfang gefördert wird).
Zu 24) Ähnlich dem Grünen Band entlang der ehemaligen DDR-Westgrenze ist ein „Blaues Band Deutschland“ am Wasser zu entwickeln. Hierzu zählt auch eine Großzahl von stehenden Gewässern, (z.T. aufgegebenen) Fischteichen, Feuchtsenken und kleinen Fließgewässern (III. Ordnung), deren Verbund eine intensive Beteiligung und Abstimmung mit den Interessen von Eigentümern erfordert. Hinzuzuziehen sind Gewässer im öffentlichen Eigentum, darunter auch Domänen- und Klosterbesitztümer sowie Überlegungen der Metropolregionen (z.B. Hamburg-Bremen-Oldenburg -Nordseeküste).
Zu 29 / 38 / 40) Besonders in Agarintensivgebieten wie Cloppenburg und Vechta sind erhebliche bundesgeförderte Projekte zur Reduzierung der mit Nährstoffen, Nitrat und Human-/Tierarzneimittel-belasteten Grund- und Oberflächenwasser (z.B. der Antibiotika als Indikator) dringend und schneller notwendig.
Zu 35) Trinkwasserschutzgebiete sind großzügig auszuweisen, die düngeintensive Landwirtschaft zugunsten von extensiver Grünlandwirtschaft und Ausgleichszahlungen zu beenden. Rund um Wasserentnahmestellen ist -soweit nicht vorhanden- eine Aufforstung zu empfehlen (z.B. OOWV 2x 1.000 ha).
Zu 36 / 56) Bei Kläranlagen ist eine vierte Reinigungsstufe über größere wasserpflanzenreiche Schönungsteiche notwendig. Bei geringer Leistung, auch zu kalter Winterzeit, sind zügige Nachrüstungen notwendig. Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abwasser / Klärschlämmen fördern.
Zu 39 / 58) Flächengebundene Tierhaltung ist als zeitnahes Ziel verbindlich. Eine Verbringung oder zentrale Behandlung von Flüssigmist (Gülle) auf Fremdflächen sind aus Gründen des Grund- und Gewässerschutzes sowie der Tierhygiene (Seuchenschutz) nicht mehr zulässig. Das betrifft die zentrale „Gülleaufbereitung“ ebenso wie die Verteilung über Güllebanken. Die Bundes-Gülleverordnung der neunziger Jahre und die Landes-GülleVO bzw.-Erlasse weisen praktikable Regeln aus (z.B. in Niedersachsen). Von Bedeutung sind auch geförderte Nebenerwerbsbetrieb und Extensivtierhaltungen (1 Milchkuh / ha). Betroffen sind vor allem wiesenvogel-bedeutsame Gebiete, auf denen z.B. bis zu 200 Kühe/ha in Portionsbeweidungen gehalten werden (darin gibt es keine Bruterfolge von Kiebitzen etc.). Alternativ wären Grünlandruhezonen von März bis Juli -unterstützt durch Ausgleichszahlungen- auszuweisen, was dem Artenschutz zugutekäme. Eine Förderung weiterer „Standbeine“ wie Ferien auf dem Bauernhof, Energiegewinnung, Landschaftspflege oder Vertragsnaturschutz käme diesem Ziel und der Absenkung der Milchkuhhaltung entgegen. Biogasanlagen sollten nur im dörflichen bzw. kleinen betriebswirtschaftlichen Rahmen erweitert werden. Zu beachten ist, dass vergorene Reststoffe die Mikrobiologie und Biologie der Mesofauna verändert, was auch Grundwasser und Drainagen / Oberflächenwasser kontaminieren kann.
Zu 45 / 47) Sicherheitsmaßnahmen im Falle evtl. Sabotagen und cyberkriminelle Angriffe gegen die Trink- und Abwasserversorgung sind zum Schutz kritischer Infrastruktur fortzuschreiben bzw. zügig anzustreben. Auch der Katastrophenschutz muss über entsprechende Pläne für die Notversorgung der Bevölkerung über Notbrunnen-Netze -auch auf dem Lande – verfügen.
Zu 46 / 55) Wasserkraft-Anlagen sollten nicht erweitert bzw. vermehrt werden, auch kleine Stromgeneratoren stehen dem Artenschutz, insbesondere für Fische und Wirbellose entgegen. Fischtreppen an Staus oder Schleusen sind gewässerschonend, flach und breit genug anzulegen oder zu erweitern. Die Kosten tragen die Betreiber.
Zu 50 / 51) Zum Auffangen von Hochwasserwellen infolge Stark-/Dauerregens, Tornado-Niederschlägen oder Schneeschmelze sind weiträumige Niederungen und Auffang-Bereiche vorzuhalten und von jeder Bebauung freizuhalten. Die Grünlandflächen kommen dem Wiesenvogelschutz zugute. Kanalisationen und Vorfluter sind durch die Laufverlängerung von Fließgewässern und durch Dachwasser-Verrieselungen zu entlasten. Moore sind als Rückhalteflächen ungeeignet. Gefahren- und Risikokarten sind zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Bebauung hat sich nach dem Überschwemmungsrisiko in 100 Jahren, also nach den Geländehöhen zu richten.
Zu 57) Den 17 Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Wasserrechts wird zugestimmt.
Zu 61) Die Erhebung, Speicherung und Nutzung gewässerrelevanter Daten ist von besonderer Wichtigkeit, wenn es darum geht, historische Entwicklungen (Trends) im Vergleich zu ermitteln. Dazu gehören nicht nur die durch die Statistikämter und Landwirtschaftskammern erfassten Grunddaten von Natur und Land(wirt)schaft, sondern auch die auf kommunaler Ebene erhobenen Kataster für Güllemengen und deren Verbringungen sowie -für den Artenschutz besonders wichtig- die jahrzehntelangen Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz), diese müssen mit entsprechenden Kartenauszügen öffentlich einsehbar sein. Das betrifft auch wasserschonende Maßnahmen in Intensivgebieten. Die meisten Angaben dieser Art sind auch heute trotz der Informationsgesetzgebung auch für anerkannte Naturschutzverbände nicht zugänglich, es sei denn, es werden konkrete Einzelfälle erfragt.
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Bezug:
Nationale Wasserstrategie, Kabinettsbeschluss vom 15. März 2023, 120 Seiten, Berlin
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nationale_wasserstrategie_2023_bf.pdf
Spechttagung vom 31.03. bis 02.04.2023 im Nationalpark Hainich
Am kommenden Wochenende, vom 31.03. bis 02.04.2023, findet die diesjährige Tagung der Fachgruppe Spechte in Kammerforst am Nationalpark Hainich in Thüringen statt. Auch kurzentschlossene Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich willkommen. Programm und Ablaufplan stehen auf der Website der FG zur Verfügung:
www.fachgruppe-spechte.de/tagungen/kammerforst-d-2023/
Schwerpunktthemen sind „Alte Buchenwälder“, „Monitoring von Spechten“ und „Alles rund um Specht“.
Neben einem informativen Vortragsprogramm wird eine Exkursion in den Nationalpark Hainich angeboten. Die Wälder sind seit der letzten Tagung für die hier vorkommenden sieben Spechtarten noch interessanter geworden – immerhin begeht der Nationalpark 2023 seinen 25. Geburtstag, mehr als 5.000 Hektar Laubwald konnten sich in dieser Zeit ungestört weiterentwickeln. Und seit 2011 gehört der Hainich sogar zum UNESCO-Welterbe der Europäischen Buchenwälder.
Die Tagung steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Tagungsgebühren fallen keine an.
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Dipl.-Biol. (MSc) Karl Falk
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e.V.
Geschäftsstelle / Office
c/o Institut für Vogelforschung
An der Vogelwarte 21
26386 Wilhelmshaven
Deutschland / Germany
Tel. +49 (0)176 78114479
Fax: +49 (0)4421 9689 55
Webseite: www.do-g.de
Email: geschaeftsstelle@do-g.de sowie info@do-g.de
Das Land Niedersachsen hat kürzlich eine Kartenübersicht über Windflächenpotentiale vorgelegt. Demnach müssen landesweit bis 2026 mindestens 2,2 Prozent der Fläche für die Windenergie ausgewiesen werden.
Die Planungsträger entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Ausweisung der Flächen, die Karten zeigen lediglich das Potenzial in den einzelnen Regionen. Da es sich um eine standortorientierte Vorgabe der Potenziale handelt, ist das Kartenwerk aus Sicht des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) prinzipiell auch als Orientierung für andere Bundesländer geeignet, die Ziele schnellstmöglich zu erreichen.
Insgesamt sind nach der Studie des Landes – unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes sowie weiterer Belange – 7,2 Prozent der Landesfläche prinzipiell als Windenergie-Standorte geeignet. Aus diesen Flächen sollen die kommunalen Planungsträger nun mindestens 2,2 Prozent auswählen und haben je nach Potenzial unterschiedliche Flächenziele zugewiesen bekommen. Die Flächenpotenziale wurden nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet. Ziel der Landesregierung ist es, 30 Gigawatt (GW) Windenergie-Leistung an Land bis 2035 in Niedersachsen zu installieren. Das entspricht einem Zubau von rund 18 GW. Jährlich sollen dafür 1,5 GW an Leistung hinzukommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 kamen mit etwa 100 neuen Windrädern insgesamt rund 450 Megawatt (MW) Leistung hinzu. Mit bisher rund 6.200 Anlagen ist Niedersachsen schon jetzt Windenergieland Nr. 1 in Deutschland.
Auf Basis der Studie soll dann in Niedersachsen per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen ist, wie die Planung erleichtert wird und wie Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt von der Energiewende profitieren können.
NaFor begrüßt das vorgelegte Kartenwerk und das in Niedersachsen vorgesehene Vorgehen. Allerdings weist der Naturschutzverband auf kleinere Inkonsistenzen hin, die geprüft werden sollten. So enthält die Übersicht etwa auch Standorte, die für Windkraftanlagen gar nicht mehr zur Auswahl stehen. Dessen ungeachtet kann das Kartenwerk nach Ansicht des NaFor auch eine Orientierung für andere Bundesländer sein.
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Beispiel: Dannenberg
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Alle Ergebniskarten der Windflächenpotenzialanalyse finden Sie hier:
Bezug: NMUEK c/o Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen:
Weitere Informationen fiden Sie unter: www.nafor.de
Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) veröffentlicht ein neues Merkblatt und weist auf die biologischen Grundlagen der Bodengesundheit hin
Kaum bekannt ist der Kreislauf im Boden, zu dessen wesentlicher Komponente Humus gehört. Umso wichtiger ist die nun durch das NaturschutzForum Deutschland vorgestellte Veröffentlichung zum Thema „Humus – der Bioreaktor im Boden“. Autorin ist die Universitätsprofessorin Luise Giani vom Institut für Biologie und Umweltwissenschaften (IBU) an der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg. Auf nur acht Seiten werden die kompliziereten Zusammenhänge allgemeinverständllich dargestellt. Dabei wird vor allem die Bedeutung der Mesofauna betont, also jener große Gruppe von Klein(st)organismen, die für die Durchlüftung und Zersetzung der toten organischen Substanz in der obersten Bodenschicht sorgen. Darin wurzeln die lebenswichtigen Pflanzen und bauen aus dem Pool von Mineralien und Nährstoffen das für Menschen und Tiere wichtige Pflanzengewebe auf. Die Autorin schreibt dazu:
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Der Begriff „Humus“ ist entlehnt von lateinisch humus „Erde, Erdboden“. Als Synonyme werden Humusboden, Humuserde, Mutterboden, Muttererde, Ackerkrume, Erdreich genannt. Damit stehen „Humus“ und seine Synonyme für „lebendig“ und „fruchtbar“. Auch in der Kulturgeschichte der Menschheit wird der Erdboden als Lebensgrundlage beschrieben. In vielen historischen und heutigen Kulturengab bzw. gibt es einen Mutter-Erde-Mythos mit der Erde als Sinnbild für Fruchtbarkeit und das Leben, der sogar Mittelpunkt des Weltbildes sein kann. Während die genannten Bezeichnungen für „Humus“ eher die lebende organische Materie im Boden betonen, wird in den Bodenwissenschaften „Humus“ getrennt von der lebenden Masse, dem Edaphon, behandelt und reduziert sich auf die Gesamtheit der toten organischen Substanz. Dazu gehören alle abgestorbenen Pflanzen und Tiere und ihre Umwandlungsprodukte. Der Humus oder die organische Substanz (beides wird im Folgenden synonym verwendet) ist im Mineralboden mit den mineralischen Bestandteilen vermischt und/oder mit den mineralischen Bestandteilen zu größeren physikalischen Einheiten, den Aggregaten und Ton-Humuskomplexen, verknüpft und/oder befindet sich als organische Auflage auf dem Mineralboden…
Das Merkblatt kann hier aufgerufen werden oder gedruckt unter info@bsh-natur.de auf dem Postweg angefordert werden.
in Nordwest-Deutschland: Lebensräume, Vegetation, Gefährdung und Erhaltung
Biotope-Merkblatt 29 der Naturschutzverbände NaFor und BSH erschienen
Den wenigsten Naturinteressierten dürften die selten gewordenen pflanzlichen Bewohner nährstoffarmer Seen bekannt sein. Dazu gehören Arten wie See-Brachsenkraut, Wasser-Lobelie und Igelschlauch. Als Vegetationskundler untersucht und fördert Prof. Dr. Rainer Buchwald von der Universität Oldenburg seit vielen Jahren diese Pflanzengruppe in ständiger Rücksprache mit den Naturschutzbehörden. Erfolgreiche Wiederansiedlungen konnten verzeichnet werden. Das neue Biotope-Merkblatt 29 zu Heideweihern und Heideseen gibt dazu nähere Informationen, auch zur Biologie dieser Wasserpflanzen. Hier folgt ein Auszug (ohne Literaturhinweise).
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Oligotrophe, also nährstoffarme Stillgewässer gehören durch Flächen- und Qualitätsverluste zu den am stärksten gefährdeten Biotoptypen Niedersachsens wie auch Deutschlands. Dabei stellen Versauerung und Eutrophierung (Nährstoffanreicherung) die wesentlichen Ursachen für die Gefährdung dar. Diese Qualitätsverluste sowie – seltener – komplette Flächenverluste durch Überbauung, Sukzession zum Wald o.ä. haben die Anzahl und Größe der Populationen typischer oligotraphenter (an geringe Nährstoffgehalte angepasste) Pflanzenarten in den vergangenen 3-4 Jahrzehnten deutlich verringert.
Oligotrophe Stillgewässer der Geest sind im Wesentlichen durch die im Folgenden behandelten Arten Wasser-Lobelie (Lobelia dortmanna), Strandling (Littorella uniflora) und See Brachsenkraut (Isoëtes lacustris) gekennzeichnet. Die Wasser Lobelie ist in der Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands und Niedersachsens als„vom Aussterben bedroht“ (Kategorie 1) eingeordnet. Der Strandling wird in beiden Listen als „stark gefährdet“ (Kategorie 2) eingestuft. Deutschland hat für diese Art in Anbetracht ihres weltweiten Vorkommens eine mittlere Verantwortung. Das See-Brachsenkraut wird in der Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands als „stark gefährdet“ und in Niedersachsen als „vom Aussterben bedroht“ geführt. Auch für diese Art hat Deutschland eine mittlere Verantwortung. Alle drei Arten sind an oligotrophe Stillgewässer auf Sand-, seltener Torf- oder Kies-Substrat gebunden.
Der Wollingster See im Landkreis Cuxhaven sowie der Trauener Saal im Heidekreis (Soltau-Fallingbostel) sind aktuell die einzigen zwei autochthonen (heimischen) Wuchsorte der Wasser-Lobelie in Niedersachsen. Eine dauerhafte Erhaltung der Art in Niedersachsen erscheint realistisch, da auch im Versener Heidesee bei Meppen (Emsland) im Jahr 2015 einige aus autochthonem Saatgut gezogene Individuen der Art erfolgreich angesiedelt werden konnten. Dieser fischfreie Heidesee beherbergt infolge seiner nährstoffarmen Bedingungen bereits zahlreiche seltene Kennarten oligotropher Gewässer, bspw. eine große Population des Igelschlauchs (Baldellia ranunculoides). …
Das Merkblatt ist digital hier aufrufbar. Die gedruckte Version (8 Seiten) kann bestellt werden bei der BSH Gartenweg 5 / Kugelmannplatz in 26203 Wardenburg. Weitere Informationen zum Natur-, Biotop- und Artenschutz sind nachzulesen unter www.nafor.de sowie www.bsh-natur.de.
Seit einem Jahrhundert engagiert der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) sich nun schon für den Schutz der Tiere in unserer Gesellschaft. Was als Zusammenschluss gegen Tierversuche begann, ist zu einer festen Instanz im deutschen Tierschutz geworden. Auch Naturschutzverbände wie die BSH kooperieren mit dem bmt.
Im Jahr 1922 als „Bund gegen Vivisektion“ gegründet, wurde er wie andere Tierschutzorganisationen im Dritten Reich gleichgeschaltet, was einem Verbot gleichkam. Nach dem 2. Weltkrieg kam es zur Neugründung des Vereins. Doch sollte das Engagement der Tierschützer sollte nun nicht mehr allein den Tieren gelten, die in Versuchslaboren leiden, sondern vielmehr allen Tieren. Somit musste auch ein neuer Name her, der dieses Ziel benennt: Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., kurz: „bmt“. Heute ist der bmt mit 15 Standorten im gesamten Bundesgebiet vertreten. Die zehn vereinseigenen Tierheime bilden das Zentrum der ganzheitlichen Tierschutzarbeit, die politisches Engagement und praktischen Tierschutz auf einzigartige in den bmt-Tierheimen finden Tiere in Not einen Unterschlupf und werden von fachkundigen Tierpflegern bis zur Vermittlung in ein passendes Zuhause individuell und liebevoll versorgt. Pro Jahr finden hier 4.000 Heimtiere den Weg in ein neues Leben.
Daneben setzt sich der bmt für rechtliche Verbesserungen im Umgang mit landwirtschaftlich gehaltenen Tieren ein, da hier das Tierleid besonders groß ist. Nicht zuletzt liegen dem bmt auch der Schutz der Wildtiere und der Erhalt ihrer Lebensräume sehr am Herzen. So gibt es seit vielen Jahren enge und erfolgreiche Kooperationen, beispielsweise mit der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), die sich dem Erhalt und der Pflege wertvoller Biotope im Raum Niedersachsen verschrieben hat.
Der bmt ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und unterliegt daher den besonderen Regelungen durch die freiwillige Selbstkontrolle. Dies gilt insbesondere bei der Sicherstellung des ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit den Spendengeldern. Der bmt ist als besonders förderungswürdig anerkannt und hat seinen Hauptsitz in Köln.
Näheres zur Arbeit des bmt kann man dem Geschäftsbericht entnehmen:
Dipl. Biol. Torsten Schmidt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des bmt
24376 Kappeln
Endlich wurden vom 14. bis 25. November auf der Weltartenkonferenz in Panama (der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES COP19), weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten beschlossen, insbesondere von marinen Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropischen Baumarten. Laut Mitteilung des Bundesumweltministeriums nahmen mehr als 2500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreter*innen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Von deutscher Seite war der Präsident des DGHT und Nafor-Präsidiumsmitglied Dr. Markus Monzel anwesend.
Laut Bundesumweltministerium hat diese Weltartenkonferenz erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Das ist eine wichtige Vorlage für die Weltnaturkonferenz in Montreal, die nächste Woche beginnt. Allerdings wird nun Australien angedroht, das Great Barrier Riff an seiner Nordküste aus der Weltnaturerbe-Liste zu streichen, wenn nicht mehr für den Schutz der wärmebedingt ausbleichenden Korallen getan wird.
Wichtig war die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae), Gitarrenrochen (Rhinobatidae) und Seegurken (Thelenota spp.). Deutschland hatte sich sehr für diese Anträge eingesetzt, weil Haie und Rochen nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten. Mit den nun beschlossenen Listungen auf Anhang II fallen statt der bisherigen 25 Prozent ca. 90 Prozent des Handels unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES. Damit ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz dieser für stabile Ökosysteme wichtigen Arten getan. Nach Auffassung des Naturschutzforums Deutschland (NaFor) ist zu hoffen, dass damit endlich die auch hierzulande auf den Speisekarten von China-Restaurants stehenden Haifischflossensuppen der Vergangenheit angehören, weiß man doch, dass damit ein grausames und tierquälerisches Abschneiden der Flossen bei lebendigem Leibe verbunden ist.
Die Unterschutzstellung zahlreicher Holz liefernder Baumarten und Medizinalpflanzen war eine Priorität für die deutsche Delegation. Gelistet wurden stark gehandelte Tropenhölzer wie zum Beispiel Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) und Cumaru (Dipteryx spp.). Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden, wie nachwachsen kann.
Massiv gefährdet ist auch die Baumart Paubrasilia echinata, deren als Fernambuk bekanntes Holz für hochwertige Bögen von Streichinstrumenten genutzt wird. Das Ergebnis der Verhandlungen, den Export dieser endemischen Art aus Brasilien entsprechend zu begrenzen und umfassend zu kontrollieren.
Die CITES CoP19 hat zahlreiche Listungen für Reptilien- und Amphibienarten beschlossen, darunter 21 Anträge zu Arten, die im Lebendtierhandel vorkommen. Vier der eingereichten Anträge stammten von der EU, darunter zwei von Deutschland erarbeitete Vorschläge zur Listung des für Laos endemischen und stark gefährdeten Laos Warzenmolch (Laotriton laoensis) und der stark gehandelten grünen Wasseragame (Physignathus cocincinus).
Auch Seegurken gehören zu den gefährdeten marinen Stachelhäutern und sollen nun stärker geschützt werden.
Deutschland unterstützt die Umsetzung der von CITES vorgesehenen Kontrollinstrumente durch eine Vielzahl von Projekten, zum Beispiel zur besseren Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen, global abrufbarer digitaler Anwendungen und Schulungen. Die Bundesregierung hat für diese Arbeit auf der CITES CoP19 viel Zuspruch und Anerkennung erhalten. Zu danken ist für die Gesamtorganisation dem Generaldirektor des International Union for Conservation of Nature (IUCN, CH-Gland) Dr. Bruno Oberle, der informative Interviews über die Medien zum Ergebnis der Panama-Tagung abgegeben hat.
Das BMU über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen:
Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CITES, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten.
Die CITES CoP19 befasste sich mit insgesamt 52 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I – III des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit Arten sowie mit über 90 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens, u.a. Wildtierhandel und Zoonosen sowie Vollzug und Durchsetzung.
Bezug: BMU-Pressedienst 165/22 Berlin, 25. 11. 2022