Wer nach Lurchen oder Amphibien gefragt wird, denkt wohl zuallererst an Laubfrösche, Grasfrösche und Erdkröten, vielleicht auch an Molche wie Teich- und Kammmolche. Unter den Kröten kommen im Nordwesten auch die Kreuzkröten noch gelegentlich vor. Diese bevorzugen sandige Gebiete wie auf alten Dünen sowie Abbaugebiete zur Sandgewinnung neben binsenbewachsenen Wassertümpeln, wo die doppelten Laichschnüre abgelegt werden. Wenig bekannt ist dagegen die Knoblauchkröte. Auch auf diese heimliche Bewohnerin unserer Wasserlandschaften aufmerksam zu machen, ist das Verdienst der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) mit ihren Aktionsvorschlägen von Andreas Nöllert sowie den Vollzugshinweisen zum Schutz von Amphibien- und Reptilienarten in Niedersachsen von Richard Podloucky (NLWKN, s.S.4). Hier sind wichtige Angaben zur Biologie und zu den Lebensraumansprüchen dieser Art zu finden, die zum besseren Verständnis beitragen.
Naturschutzforum Deutschland begrüßt die Vorgaben zu Umwelt- und Naturschutz
Berlin. Natur- und Umweltschutzorganisationen haben weltweit und jahrzehntelang vor dramatischen Veränderungen gewarnt, wie sie inzwischen eingetreten sind. Denn der Schutz der Biosphäre, der Erhalt ungestörter Ruhezonen, die Funktionsfähigkeit von Chlorophyll und der Verzicht auf synthetische Stoffe, die verdrängen, vergiften oder aufheizen, sind Grundbedingungen für das Überleben des Menschen. Alle anderen Gesichtspunkte müssen sich dem unterordnen. Daraus ergibt sich auch das Primat von Natur- und Artenschutz vor den Maßnahmen des Menschen-zentrierten Umweltschutzes. Natur und Landschaft benötigen uns Menschen nicht, wohl aber sind wir abhängig vom Wohlergehen der Gesamtheit aller wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, einschließlich der landwirtschaftsrelevanten alten und modernen Nutztiere und Kulturpflanzen.
Diese vorangestellten Grundsätze zeigen, dass alle Nutzer von Boden, Wasser und Luft sich rücksichtsvoll verhalten und ihre Tätigkeiten entsprechend ständig mit der Naturverträglichkeit abstimmen müssen. Um das zu erreichen, bedarf es dringend entsprechend entschlossener Programme im politischen Bereich – und zwar auf allen gesetzgebenden Ebenen, von jener der Städte und Gemeinden über die Länder bis hin zu den Bundes- und EU-Einrichtungen. Derartige Programme zügig umzusetzen, wurde leider jahrzehntelang zu langsam oder gar nicht betrieben. Denn Natur-, Klima- und Artenschutz wurde viel zu lange nicht als existentiell bedeutsame Querschnittsaufgabe gesehen und entsprechende Initiativen fanden unter Politikerinnen und Politikern sowie in Gremien keine Mehrheiten. Nun drängt die Zeit und es muss gemeinsam und schneller gehandelt werden. Nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) müssen alle naturschutzrelevanten Entscheidungsträger zusammenarbeiten, ohne traditionelle Vorbehalte und Meinungsverschiedenheiten weiter auszutragen.
Dieser Dringlichkeit von Natur-, Klima- und Artenschutz trägt der Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP im neugewählten Bundestag nach erster Einschätzung des NaturschutzForums vollauf Rechnung. Schon der Umfang der Ausführungen zu umweltrelevanten Themen zeigt dies. Die Kapitel „Umwelt- und Naturschutz“ sowie „Landwirtschaft und Ernährung“ umfassen 12 Seiten. Erfreulich ist aus Sicht von NaFor, dass das Auslaufmodell Atomindustrie nur auf etwa einer halben Seite Erwähnung findet. Denn trotz Klimakrise und dringend nötiger CO2-Reduktion rechtfertigen die fatalen Auswirkungen des ungelösten Atommüll-Problems auf zukünftige Generationen keine weitere Unterstützung dieser Technik.
Sollte die künftige Regierung den 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag mit dem Namen „MEHR FORTSCHRITT WAGEN“ in die politisch-gesetzgeberische Tat umsetzen, so stehen der bundesdeutschen Bevölkerung maßgebende zukunftsorientierte Veränderungen im täglichen Leben ins Haus. Die Gewinnung alternativer Energien aus den Kategorien Windkraft, Erdwärme, Wasserstoff, norwegischer Wasserkraft und Solar sollen intensiv und beschleunigt mit entsprechenden Leitungen ausgebaut werden. Aus Sicht des NaturschutzForums sollten allerdings in Deutschland Solaranlagen primär auf den Dächern installiert werden und wegen des Flächenbedarfs nicht als Großanlagen im Außenbereich entstehen. Auch bei der Biogasgewinnung auf der Grundlage von Mais müssen aus NaFor-Sicht Beschränkungen her. Denn die Ausbringung der Güllereste aus diesen Anlagen beeinträchtigt das aerobe Bodenleben erheblich. Die humusbildende Mesofauna (aus z.B. Hornmilben und Regenwürmern) ist dringend zu erhalten, um die Bodenfruchtbarkeit nicht langfristig zu gefährden.
In allen Ministerien muss der Natur-, Klima- und Artenschutz als Querschnittsaufgabe angesehen werden. Alle Gesetzesentscheidungen müssen mit diesen Zielen vereinbar sein. Angesichts des Vorschlags, das Ministeramt Steffi Lemke aus Dessau (Sachsen-Anhalt, Sitz des Umweltbundesamts) zu übertragen, sind die Aussichten auf Realisierung nicht gering. MDR.de meldet am 26.11.2021, Lemkes Herzensthema sei der Artenschutz, und zitiert aus ihrem Wahlkampf: „Sollte ihre Partei nach der Bundestagswahl mitregieren, sagte sie damals, wolle sie ein milliardenschweres Renaturierungsprogramm auflegen. Deutschland habe international schließlich eine ‚besondere Verpflichtung‘ für den Erhalt von Biotopen, erklärt Lemke. Der Artenschutz sei zudem eng mit dem Klimaschutz verbunden. Umso wichtiger sei es ihr, dass der Transformationsprozess in der Strukturwandelregion … gut gelinge. Aber auch, dass die Menschen vor Ort mitgenommen würden und ein sozialer Ausgleich geschaffen werde.“
Das Naturschutzforum Deutschland sieht zahlreiche Inhalte seiner eigenen satzungsmäßigen Ziele im Koalitionsvertrag der drei Parteien verwirklicht. Der Vertrag bringt zum Ausdruck, dass die gesamte Bevölkerung aufgerufen ist, ihre Zukunft im jeweiligen Einflussbereich selbst mitzugestalten – bei der Arbeit ebenso wie im Privaten, gleich ob Alt und Jung, wo auch immer in Deutschland zu Hause – getragen von der „Zuversicht, dass dies gemeinsam gelingen kann“ (Präambel des Koalitionsvertrages).
Das Naturschutzforum Deutschland unterstützt alle Bestrebungen der neuen Regierung, den anvisierten Fortschritt im Verbund mit möglichst vielen Mandatsträgern zu wagen.
Der Vegetationskundler Rainer Buchwald (Universität Oldenburg) einstimmig gewählt
Wardenburg. Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) unterhält im niedersächsischen Wardenburg südlich von Oldenburg eine Bürogemeinschaft mit dem Mitgliedsverband Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH). Wichtige Dokumente aus der Verbandsbeteiligung werden im Bereich Ökologische Planung, Erneuerbare Energien und Geographische Informationssysteme (GIS) der Uni Oldenburg archiviert, ebenso im Niedersächsischen Landesarchiv-Abt. Oldenburg. Das spart Verwaltungskosten und sorgt darüber hinaus für eine öffentliche Verfügbarkeit der Dokumente, während sich NaFor auf seine Funktion als koordinierender Dachverband konzentrieren kann.
Beim Mitgliedsverband BSH standen anlässlich der jüngsten Mitgliederversammlung in Wardenburg Vorstandswahlen an. Fünf Vorstandsmitglieder wurden dabei verabschiedet, die die BSH in 45 Jahren mitgestaltet haben, darunter der Vorsitzende Prof. Dr. Remmer Akkermann, seine Stellvertreterin Dr. Ursula Biermann und Prof. Dr. Heiko Brunken sowie Stefanie Gronewold und Heike Loschinsky. Diese konzentrieren sich nun auf ihre weiteren Aufgaben, z.B. in Naturschutzstiftungen, im Rahmen der Förderung von Biotopverbundsystemen, der Tätigkeiten in einem botanischen Zentrum, einem Planungsbüro sowie der Kooperation mit brasilianischen Institutionen.
Zum neuen Vorstand gehören nunmehr mit Dr. Rainer Buchwald ein Professor für Vegetationskunde und Naturschutz (Oldenburg), spezialisiert auch als Libellenkundler, der Immissionsexperte und Gewerbelehrer Uwe Behrens (Amelhausen), die Juristin May Brandt (Berlin) sowie die drei Beisitzerinnen Dr. Sabine Baumann (Biologin aus Wardenburg), Sina Ergezinger (M.Sc. Wasserwissenschaften, Minden), Dr. Sarah Paschelke (Pädagogin, M.A., Sandkrug). Als ehrenamtliche Geschäftsführerin und Kassenwartin erhielt die Biologielehrerin und Kommunalparlamentarierin Christiane Lehmkuhl ein einstimmiges Votum.
Zukünftig soll der Schwerpunkt der BSH-Arbeit – auch in Rücksprache mit NaFor – auf fachlich qualifizierten Einzelveranstaltungen ohne Terminzwänge liegen. Die Kooperation mit befreundeten Verbänden soll weiterhin bestehen bleiben, um Fachveranstaltungen einem in regionaler Breite interessierten Publikum anzubieten. Die gemeinsame Herausgabe von Merkblättern, Ökoporträts und der Reihe „Norddeutsche Biotope“ soll unregelmäßig in Printform und im Internet fortgeführt werden. Noch in diesem Jahr erscheint eine Kurzdarstellung zur Knoblauchkröte, aufzurufen unter www.nafor.de sowie www.bsh-natur.de , zu erreichen unter verwaltung@nafor.de
Vom 18. bis zum 21. November 2021 werden im Museum Alexander Koenig die Bonner Tage der Biodiversität stattfinden. Das vorläufige Programm wurde jetzt bekanntgegeben. Die Veranstalter teilen dazu folgende Links mit:
Die Folgen des Klimawandels haben in den vergangenen Jahren deutliche Spuren in Deutschlands Wäldern hinterlassen. Die starken Stürme in den Jahren 2017 und 2018, die extreme Dürre und Hitzewellen in den Jahren 2018 bis 2020 sowie die massenhafte Vermehrung von Borkenkäfern haben zu massiven Waldschäden geführt, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/31700) zum Waldbericht 2021.
Demnach weisen nahezu alle Hauptbaumarten sogenannte Vitalitätseinbußen und Schadsymptome auf. Vor allem Fichten auf schlecht mit Wasser versorgten Standorten sterben großflächig ab. Auf Grundlage einer Länderabfrage mit Stand 31. Dezember 2020 sei von einer geschädigten Waldfläche von insgesamt 277.000 Hektar auszugehen, die wieder bewaldet werden müsse.
Durch die zum Teil erheblichen Schäden seien in einigen Regionen die Waldbestände und damit wichtige Waldfunktionen, wie der Erhalt von Wasser- und Bodenschutz, aber auch die Klimaschutzwirkung und die Kohlenstoff-Senkenfunktion erheblich beeinträchtigt, heißt es weiter.
Der Bericht bietet auf 57 Seiten einen Überblick über die Situation des Waldes in Deutschland, thematisiert die Waldschäden der Jahre 2017 bis 2021, führt die national getroffenen Maßnahmen zur Waldpolitik auf und stellt darüber hinaus die internationale und europäische Waldpolitik Deutschlands dar.
NaturschutzForum fordert auch innerhalb von Ortschaften mehr Platz für Fließgewässer
Oldenburg. Seit Jahrtausenden leben Menschen an Fließgewässern und haben seitdem mit unregelmäßig wiederkehrendem Hochwasser zu tun. Solange sich Überschwemmungen in Niederungswiesen und Bruchwäldern ausdehnen, sind sie aus Sicht des Naturschutzes willkommen. Beispiele wie der Nationalpark Warthe-Mündung (Polen) zeigen, dass Hochwasser meterhoch in die Niederungen fließen kann, ohne Landwirtschaft oder Siedlungen zu gefährden. Das funktioniert jedoch nur mit Flutungsflächen ohne jegliche Bebauung.
In Deutschland sieht die Situation anders aus, wie die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zeigte. Über 180 Menschen verloren ihre Leben, ganze Dörfer wurden durch die Wassermassen zerstört. Die Schäden sind immens. Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) ist in Gedanken bei den Menschen in den betroffenen Gebieten und wünscht allen, die dort trauern, und allen, die dort vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, viel Kraft.
Was ist aus dieser Katastrophe zu lernen? Was ist seit Jahrzehnten hier in Deutschland bei der Flächennutzung in die falsche Richtung gelaufen? Nach Auffassung des NaturschutzForums ist ein wesentlicher Faktor der immer stärker werdende Druck auf Kommunen, freie Flächen im Außenbereich für Siedlungen, Gewerbe und Industrie zu bebauen, den Status von Schutzgebieten zu löschen, Sand- und Kiesentnahmen nicht angemessen zu kompensieren und Grünland in Ackerland umzuwandeln.
Waren noch in den 80er Jahren 200-jährige Hochwasserspitzen der allgemeine Bewertungsmaßstab für Hochwassergefahren, so reduzierte man das – politisch gewollt – auf nur noch 100-jährige Hochwasser. Das sparte Ausbau- und Vorsorgekosten. Orkane und Tornados verstärkten jedoch die Unwetterszene. Die Schadenssituation durch Hochwasser entlang der großen und kleinen, oftmals zu eng verrohrten Flüsse wie z.B. in Dresden, wo die kanalisierte Weißeritz 2002 nach heftigen Regenfällen im Erzgebirge den Hauptbahnhof flutete, forderte immer kostenintensivere Vorsorgemaßnahmen. Doch vielerorts wurden diese Maßnahmen nur zaghaft angegangen oder es wurde ganz darauf verzichtet.
Dass bei plötzlichen, lokal auftretenden Starkregenereignissen wie jetzt im Juli 2021 bis zu 200 Liter pro Quadratmeter und mehr abregnen können, war verdrängt worden. In anderen Ländern ist man besser darauf eingestellt. So sind in Südfrankreich, z.B. in Montpellier, Rückstauflächen und „Flutrinnen“ als Hochwasser-Durchleiter üblich. Bei uns fehl(t)en sie. Aber wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass derartige Flutrinnen die meiste Zeit im Jahr „ungenutzt“, d.h. unbebaut, vorgehalten werden müssen. Einige Städte wie Oldenburg (Oldb) im Nordwesten bspw. verfügen über größere innerstädtische Niederungsbereiche und unbebaute Korridore an den Fließgewässern Hunte und Haaren. Sie dienen dann der Kurzzeiterholung und der Landschaftsökologie.
Die staatlichen Landesämter warnen schon seit Jahrzehnten, dass im Zeichen des Klimawandels, der höheren Temperaturen und wachsenden Extremereignisse von Tornados bis Starkregen der Bedarf an Rückhalteflächen gestiegen ist. Bereits im Jahr 2004 wurden in Niedersachsen insgesamt 4.750 Kilometer, das sind etwa 83 % der als gefahrbringend eingestuften niedersächsischen Fließgewässer, als Überschwemmungsgebiete mit entsprechenden Überschwemmungsgebietsverordnungen gesichert – nachzulesen mit einem entsprechend großformatigen Kartenwerk in „Hochwasserschutz – Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen“ (NMU). Allerdings geht man auch hier nur von 100-jährigen Spitzen (HQ100) aus.
Was können Kommunen und Flächenbesitzer tun, um durch eine möglichst naturverträgliche Rückhaltung und Steuerung des Wassers den Hochwasserextremen einerseits, aber der Wasserknappheit andererseits entgegenzutreten? Hier einige Vorschläge des NaFor:
Vorhalten und Erweitern von Poldern und eingewalltem Grünland
Neueinrichtung von Auen und umdeichten Seen und Teichen
Rückverlegung von Deichen und Rücknahme von Flussbegradigungen (Rückbau)
Sämtliche Bebauungspläne etc. nach 200- bis 300-jährigem Hochwasser-Höchststand ausrichten, also keine Baugebiete unterhalb mehr einrichten, keine Bebauung von (potenziellen) Überflutungsgebieten
Feuchte Brachen nur einmal jährlich mähen und unverändert lassen (keine Bäume)
Naturnahe Wälder – auch im Ersatz von Monokulturen – fördern, den Waldbestand erweitern, keine Waldbeseitigungen mehr – z.B. für Gewerbegebiete, Landesziel sind 40% der Landesfläche
Landschaftswasserhaushalt wiederherstellen durch Laufverlängerungen (neue Mäander, Laichgewässer, Röhrichtneupflanzungen)
Gebot und Kontrollen der Versickerung aller Niederschläge (von den Dächern, Werkshallen etc.) auf jedem Grundstück, Versickerungsfähigkeit aller öffentlichen Flächen fördern
Förderung von Zisternen im und am Haus, Umwandlung von ehemaligen Dreikammergruben für die Gartenbewässerung
Zuführung öffentlicher Flächen in die Wasserrückhaltung (z.B. an Autobahnen, Regenrückhaltebecken, Feuerlöschteiche, Erweiterungen von Schifffahrtskanälen) und für ökogische Zwecke, z.B. im Rahmen der Biotopverbundsysteme, der selektiven Wiedervernässung von Mooren
Am 9. April 2021 ist Prinz Philip, Herzog von Edinburgh, gestorben.
Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) dankt für das jahrzehntelange erfolgreiche und überzeugende Wirken von Prinz Philip zugunsten des internationalen Natur- und Artenschutzes.
Unter der langen Überschrift „Das Naturschutzgebiet Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor als Teil des FFH-Gebietes 012 „Sager Meere, Ahlhorner Fischteiche und Lethetal“ haben das Naturschutz Forum Deutschland (NaFor) und die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) ein neues Merkblatt herausgegeben. Es ist als Papierdruck kostenlos in der Geschäftsstelle 26203 Wardenburg zu erhalten oder kann im Internet unter www.bsh-natur.de (Aktuelle Infos) ausgedruckt werden. Sponsoren sind die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) und die Niedersächsische BINGO- Umweltstiftung.
Die Autorin ist die Biologin Dr. Sabine Baumann, die hier im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Vertreterin des Mellumrats seit Jahren zuständig und tätig ist. Das Merkblatt umfasst wegen der zahlreichen eindrucks-vollen Abbildungen zwölf Seiten, womit es schon eher einem Informationsheft gleichkommt.
Hier ein Auszug aus dem Text:
Spricht man von den „Sager Meeren“, so sind damit zwei Erdfallseen – das „Große Sager Meer“ (16 ha) und das „Kleine Sager Meer“ (3 ha) – gemeint. Ihre Entstehung verdanken sie ihrer Lage auf einem ausgedehnten Salzstock. Durch Grundwasser wurden dessen Salze gelöst und ausgewaschenund es kam zu dolinenartigen Einstürzen und Nachrutschen von Sand, das Grundwasser füllte die Seen auf.
Dieser Entstehung verdanken die Seen zum einen ihre Tiefe (ca. 26 m bzw. 9 m), zum anderen aber vor allem ihren nährstoffarmen Charakter, sichtbar an Charakterarten für nährstoffarme Stillgewässer wie dem Froschkraut oder den Strandlingsgesellschaften und der Teichsimse. Ein Horst der Binsenschneide steht am Südwestufer des Kleinen Meeres, der einzige Standort dieser Art im oldenburgisch-ostfriesischen Raum. Das Kleine Sager Meer hat deutlich steilere Ufer, die von Gagelstrauch und Erlen-Birkenwald bewachsen sind. In alten Torfstichen rund um beide Seen, die durch einen kleinen Kanal verbunden sind, finden sich auch Bestände von Moorlilien, Sumpf-Calla, des Sumpffarnes oder des Königsfarns.
Insgesamt haben die stickstoffmeidenden Moorarten abgenommen und es ist eine Zunahme schattentolerierender und waldgebundener Arten zu verzeichnen, wobei diese nicht nur auf die natürliche Sukzession zurückzuführen, sondern auch eine Folge von Eutrophierung und Versauerung sind.
Das vollständige Biotope-Merkblatt finden Sie hier hier.
Die Listen der bedrohten Tiere und Pflanzen der Erde werden immer länger. Doch um diesen Trend stoppen zu können, fehlt es immer wieder an wichtigen Informationen. So lässt sich häufig nur schwer herausfinden, wo genau die einzelnen Arten noch vorkommen und wie sich ihre Bestände entwickeln. Speziell ausgebildete Artenspürhunde können in solchen Fällen eine wertvolle Hilfe sein, zeigt eine neue Übersichtsstudie. Mithilfe der vierbeinigen Helfer lassen sich die gesuchten Arten meist schneller und effektiver finden als mit anderen Methoden, berichten Dr. Annegret Grimm-Seyfarth vom UFZ und ihre Kolleginnen im Fachjournal Methods in Ecology and Evolution.
Wie viele Fischotter gibt es noch in Deutschland? Welche Lebensräume nutzen die bedrohten Kammmolche an Land? Und haben Großstadt-Igel mit anderen Problemen zu kämpfen als ihre Artgenossen in der Provinz? Wer die betreffenden Arten effektiv schützen will, sollte solche Fragen beantworten können. Doch das ist keineswegs einfach. Denn viele Tiere führen ein heimliches Leben im Verborgenen, selbst ihre Hinterlassenschaften sind mitunter schwer zu entdecken. Oft weiß deshalb niemand so genau, ob und in welchem Tempo ihre Bestände schrumpfen oder wo die letzten Refugien der Überlebenden sind. „Wir müssen dringend mehr über diese Arten wissen“, sagt Dr. Annegret Grimm-Seyfarth vom UFZ. „Aber dazu müssen wir sie erst einmal finden.“
Wenn es darum geht, offene Landschaften zu kartieren oder größere Tiere nachzuweisen, kann die Fernerkundung mit Luft- und Satellitenbildern weiterhelfen. Bei dicht bewachsenen Gebieten und kleineren, versteckt lebenden Arten dagegen machen sich Fachleute traditionell selbst auf die Suche oder arbeiten mit Kameras, Haarfallen und ähnlichen Tricks. In letzter Zeit stoßen aber auch weitere Techniken wie die Analyse von winzigen DNA-Spuren weltweit auf immer mehr Interesse. Und gerade dabei kann der Einsatz von speziell trainierten Spürhunden sehr nützlich sein. …(Weiter siehe obiger Link)
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen / KOM) für Eingriffe in Natur und Landschaft sind per Gesetz, zum Beispiel im §1 Bundesbaugesetzbuch und §14 und15 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Sie sind also keine großzügige freiwillige Leistung, sondern im Rahmen der Bebauungspläne bzw. Baugenehmigung rechtsverbindlich. Es gibt verschiedene Modelle, wie verfahren werden kann. So gilt z.B. nach dem sog. Osnabrücker Modell für Eingriffe durch Bebauung bei versiegelten Flächen der Wertfaktor (WF) 0, Acker meist 1,0 (0,9-1,1), Hausgärten 0,8, meist aber 1,0, Graben 1,0-1,5, ein naturnahes Kleingewässer 2,5, Intensivgrünland 1,3-1,4, Gebüsch 2,0-3,0, Wald 2,6-3,5, naturnahes Feldgehölz 2,2, naturnahe Stillgewässer 2,9 und extrem empfindlichen Bereichen der Faktor 5,0.
Entsprechende KOM sind z.B. Straßenbegleitgrün mit 0,8, Aufforstung mit Laubwald, Bepflanzung von Wällen 1,3, Aufwertung von Fließgewässern 1,5-3, Streuobstwiesen 2,0, Extensivgrünland 2,2 bewertet. Es gilt: Eingriffsfläche x WF= Eingriffsflächenwert = Kompensationswert (kompensierte Fläche x WF), ausgedrückt in Werteinheiten (WE). Sog. Ersatzgelder, auch für Flächenerwerb und Maßnahmen werden dann festgesetzt, wenn keine KOM im näheren oder weiteren Bereich durchführbar sind. Sie sollten dann möglichst wieder lokal oder zumindest regional für KOM Verwendung finden. Nach „Recht und Ordnung“, so die landläufige Meinung, scheint alles geregelt zu sein, denn die Eingriffe in die Landschaft werden ja ausgeglichen.
Ein Vertreter der BSH hat sich die Mühe gemacht, die ökologischen Vorgaben von 50 Bebauungsplänen – Windkraftanlagen, Gewerbe-, Wohnbaugebiete, Stallanlagen – einer Gemeinde in Westniedersachen mit der Realität in der Praxis zu vergleichen. Das Ergebnis der Untersuchungen, die sich auf mehr als 50 ha und eine Vielzahl von Maßnahmen bezogen, oft auch kleinteilig, war sehr ernüchternd. Denn die Bestandsaufnahmen zeigen, dass sowohl bei den internen, also innerhalb des Baugebietes gelegenen, wie auch bei den in die Landschaft verlagerten externen KOM erhebliche Defizite festzustellen sind. Insgesamt sind nur 12% der Maßnahmen frei von Defiziten oder gravierenden Mängeln.
Zu diesen zählen: Teilweises oder völliges Fehlen, also keine Umsetzung der Vorgaben, als besonders originelle Variante die Doppelbelegung, keine Meldung der Kompensationsverpflichtung an den überörtlichen Poolbetreiber, der für die Umsetzung in einem Gewässersystem sorgen soll, grobe Vernachlässigung fachlich guter Praxis bei Pflanzungen (zu späte Pflanzung, fehlender Pflanzschnitt, keine Pflege der Pflanzungen besonders in der Anfangsphase, vor allem bei Streuobstwiesen mit der Folge später sehr lückiger Bestände, standortfremde Gehölzauswahl), große zeitliche Differenz zwischen Eingriff und Umsetzung der – defizitären – Maßnahme. Hinzu kommt, dass weder die betreffende Gemeinde noch der Landkreis ein aktuelles, aussagekräftiges, sogar gesetzlich gefordertes Register führen. Zwar ist ein mit Stolz präsentiertes digitales Kataster der Kompensationsmaßnahmen auch im Internet seit etwa 5 Jahren einsehbar, jedoch nutzt dieses wenig, wenn . . .
nicht wenige über B-Pläne, auch schon seit Jahren festgesetzte KOM-Flächen fehlen
Stallanlagen, teilweise mit beträchtlichen Kompensationsbedarf, nicht enthalten sind
Pools mit mittlerweile einigen 100.000 WE nicht auftauchen
eine Gemeinde, trotz Aufforderung, Pool-relevante WE nicht meldet
angegebene Flächen den KOM-Zweck nicht beinhalten
interne, also innerhalb oder am Rande der Baugebiete liegende KOM meist nicht, und wenn, dann sehr unsystematisch aufgeführt sind,
der Atlas also nicht aktuell ist,
die Scheingenauigkeit der Flächengrößen mit mehreren Kommastellen zwar Präzision vortäuscht, dafür aber die wesentlich informativen und wichtigen Daten wie das Jahr der Festsetzung, der Termin der Maßnahmendurchführung, ebenso der Bezug auf den Eingriff wie die Nr. des Bebauungsplans mit Umweltbericht und die Werteinheiten fehlen.
Obwohl seit über 10 Jahren die geschilderte Problematik der Verwaltung und Politik von Kommune und Landkreis wiederholt anhand vieler Praxisbeispiele präsentiert wurde, war zumindest bis vor kurzem keine spürbare Reaktion erkennbar, hier Abhilfe zu schaffen. Das Desinteresse reicht von der Betonung, dass andere Dinge Priorität hätten bis zum Hinweis, dass „jede Maßnahme systematisch einmal kontrolliert wird“ und man Hinweisen von Bürgern und Naturschützern nachginge. Dies kann leider aus langjähriger Erfahrung nicht bestätigt werden. Auch wenn wider Erwarten die gröbsten Defizite behoben werden sollten, kann dies kein Grund dafür sein, die zukünftige Siedlungspolitik nicht ernsthaft zu überdenken, denn: Auch die „schönsten“, besten und ausgereiften KOM, wenn sie denn erfüllt sein sollten, ändern nichts an dem enormen Flächenverbrauch. Sie fördern oder erleichtern ihn offensichtlich noch, denn es scheint ja dafür einen „Ausgleich“, die Kompensation zu geben- die dann nicht oder mangelhaft stattfindet.