Die Knoblauchkröte und ihre Lebensräume

Wer nach Lurchen oder Amphibien gefragt wird, denkt wohl zuallererst an Laubfrösche, Grasfrösche und Erdkröten, vielleicht auch an Molche wie Teich- und Kammmolche. Unter den Kröten kommen im Nordwesten auch die Kreuzkröten noch gelegentlich vor. Diese bevorzugen sandige Gebiete wie auf alten Dünen sowie Abbaugebiete zur Sandgewinnung neben binsenbewachsenen Wassertümpeln, wo die doppelten Laichschnüre abgelegt werden.
Wenig bekannt ist dagegen die Knoblauchkröte. Auch auf diese heimliche Bewohnerin unserer Wasserlandschaften aufmerksam zu machen, ist das Verdienst der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) mit ihren Aktionsvorschlägen von Andreas Nöllert sowie den Vollzugshinweisen zum Schutz von Amphibien- und Reptilienarten in Niedersachsen von Richard Podloucky (NLWKN, s.S.4). Hier sind wichtige Angaben zur Biologie und zu den Lebensraumansprüchen dieser Art zu finden, die zum besseren Verständnis beitragen.

Das vollständige Ökoportrait finden Sie hier.


Artenschutz und Biotopverbund sind wichtige Aspekte im Koalitionsvertrag

Naturschutzforum Deutschland begrüßt die Vorgaben zu Umwelt- und Naturschutz

Berlin.  Natur- und Umweltschutzorganisationen haben weltweit und jahrzehntelang vor dramatischen Veränderungen gewarnt, wie sie inzwischen eingetreten sind. Denn der Schutz der Biosphäre, der Erhalt ungestörter Ruhezonen, die Funktionsfähigkeit von Chlorophyll und der Verzicht auf synthetische Stoffe, die verdrängen, vergiften oder aufheizen, sind Grundbedingungen für das Überleben des Menschen. Alle anderen Gesichtspunkte müssen sich dem unterordnen. Daraus ergibt sich auch das Primat von Natur- und Artenschutz vor den Maßnahmen des Menschen-zentrierten Umweltschutzes. Natur und Landschaft benötigen uns Menschen nicht, wohl aber sind wir abhängig vom Wohlergehen der Gesamtheit aller wildlebenden Pflanzen- und Tierarten, einschließlich der landwirtschaftsrelevanten alten und modernen Nutztiere und Kulturpflanzen.

Diese vorangestellten Grundsätze zeigen, dass alle Nutzer von Boden, Wasser und Luft sich rücksichtsvoll verhalten und ihre Tätigkeiten entsprechend ständig mit der Naturverträglichkeit abstimmen müssen. Um das zu erreichen, bedarf es dringend entsprechend entschlossener Programme im politischen Bereich – und zwar auf allen gesetzgebenden Ebenen, von jener der Städte und Gemeinden über die Länder bis hin zu den Bundes- und EU-Einrichtungen. Derartige Programme zügig umzusetzen, wurde leider jahrzehntelang zu langsam oder gar nicht betrieben. Denn Natur-, Klima- und Artenschutz wurde viel zu lange nicht als existentiell bedeutsame Querschnittsaufgabe gesehen und entsprechende Initiativen fanden unter Politikerinnen und Politikern sowie in Gremien keine Mehrheiten. Nun drängt die Zeit und es muss gemeinsam und schneller gehandelt werden. Nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) müssen alle naturschutzrelevanten Entscheidungsträger zusammenarbeiten, ohne traditionelle Vorbehalte und Meinungsverschiedenheiten weiter auszutragen.

Dieser Dringlichkeit von Natur-, Klima- und Artenschutz trägt der Koalitionsvertrag der SPD, Grünen und FDP im neugewählten Bundestag nach erster Einschätzung des NaturschutzForums vollauf Rechnung. Schon der Umfang der Ausführungen zu umweltrelevanten Themen zeigt dies. Die Kapitel „Umwelt- und Naturschutz“ sowie „Landwirtschaft und Ernährung“ umfassen 12 Seiten. Erfreulich ist aus Sicht von NaFor, dass das Auslaufmodell Atomindustrie nur auf etwa einer halben Seite Erwähnung findet. Denn trotz Klimakrise und dringend nötiger CO2-Reduktion rechtfertigen die fatalen Auswirkungen des ungelösten Atommüll-Problems auf zukünftige Generationen keine weitere Unterstützung dieser Technik.

Titelseite des Koalitionsvertrages von SPD, Grünen, FDP

Sollte die künftige Regierung den 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag mit dem Namen „MEHR FORTSCHRITT WAGEN“ in die politisch-gesetzgeberische Tat umsetzen, so stehen der bundesdeutschen Bevölkerung maßgebende zukunftsorientierte Veränderungen im täglichen Leben ins Haus. Die Gewinnung alternativer Energien aus den Kategorien Windkraft, Erdwärme, Wasserstoff, norwegischer Wasserkraft und Solar sollen intensiv und beschleunigt mit entsprechenden Leitungen ausgebaut werden. Aus Sicht des NaturschutzForums sollten allerdings in Deutschland Solaranlagen primär auf den Dächern installiert werden und wegen des Flächenbedarfs nicht als Großanlagen im Außenbereich entstehen. Auch bei der Biogasgewinnung auf der Grundlage von Mais müssen aus NaFor-Sicht Beschränkungen her. Denn die Ausbringung der Güllereste aus diesen Anlagen beeinträchtigt das aerobe Bodenleben erheblich. Die humusbildende Mesofauna (aus z.B. Hornmilben und Regenwürmern) ist dringend zu erhalten, um die Bodenfruchtbarkeit nicht langfristig zu gefährden.

In allen Ministerien muss der Natur-, Klima- und Artenschutz als Querschnittsaufgabe angesehen werden. Alle Gesetzesentscheidungen müssen mit diesen Zielen vereinbar sein. Angesichts des Vorschlags, das Ministeramt Steffi Lemke aus Dessau (Sachsen-Anhalt, Sitz des Umweltbundesamts) zu übertragen, sind die Aussichten auf Realisierung nicht gering. MDR.de meldet am 26.11.2021, Lemkes Herzensthema sei der Artenschutz, und zitiert aus ihrem Wahlkampf: Sollte ihre Partei nach der Bundestagswahl mitregieren, sagte sie damals, wolle sie ein milliardenschweres Renaturierungsprogramm auflegen. Deutschland habe international schließlich eine ‚besondere Verpflichtung‘ für den Erhalt von Biotopen, erklärt Lemke. Der Artenschutz sei zudem eng mit dem Klimaschutz verbunden. Umso wichtiger sei es ihr, dass der Transformationsprozess in der Strukturwandelregion … gut gelinge. Aber auch, dass die Menschen vor Ort mitgenommen würden und ein sozialer Ausgleich geschaffen werde.“

Das Naturschutzforum Deutschland sieht zahlreiche Inhalte seiner eigenen satzungsmäßigen Ziele im Koalitionsvertrag der drei Parteien verwirklicht. Der Vertrag bringt zum Ausdruck, dass die gesamte Bevölkerung aufgerufen ist, ihre Zukunft im jeweiligen Einflussbereich selbst mitzugestalten – bei der Arbeit ebenso wie im Privaten, gleich ob Alt und Jung, wo auch immer in Deutschland zu Hause – getragen von der „Zuversicht, dass dies gemeinsam gelingen kann“ (Präambel des Koalitionsvertrages).

Das Naturschutzforum Deutschland unterstützt alle Bestrebungen der neuen Regierung, den anvisierten Fortschritt im Verbund mit möglichst vielen Mandatsträgern zu wagen.

Prof. Dr. Remmer Akkermann, Präsident und

Dr. Martine Marchand, Bundesgeschäftsführerin

Schützenswerte Natur und Landschaft in Deutschland
Fotos: BSHnatur

Naturschutzforum-Mitglied BSH mit neuem Vorsitzenden

Der Vegetationskundler Rainer Buchwald (Universität Oldenburg) einstimmig gewählt

Wardenburg.  Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) unterhält im niedersächsischen Wardenburg südlich von Oldenburg eine Bürogemeinschaft mit dem Mitgliedsverband Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH). Wichtige Dokumente aus der Verbandsbeteiligung werden im Bereich Ökologische Planung, Erneuerbare Energien und Geographische Informationssysteme (GIS) der Uni Oldenburg archiviert, ebenso im Niedersächsischen Landesarchiv-Abt. Oldenburg. Das spart Verwaltungskosten und sorgt darüber hinaus für eine öffentliche Verfügbarkeit der Dokumente, während sich NaFor auf seine Funktion als koordinierender Dachverband konzentrieren kann.

Beim Mitgliedsverband BSH standen anlässlich der jüngsten Mitgliederversammlung in Wardenburg Vorstandswahlen an. Fünf Vorstandsmitglieder wurden dabei verabschiedet, die die BSH in 45 Jahren mitgestaltet haben, darunter der Vorsitzende Prof. Dr. Remmer Akkermann, seine Stellvertreterin Dr. Ursula Biermann und Prof. Dr. Heiko Brunken sowie Stefanie Gronewold und Heike Loschinsky. Diese konzentrieren sich nun auf ihre weiteren Aufgaben, z.B. in Naturschutzstiftungen, im Rahmen der Förderung von Biotopverbundsystemen, der Tätigkeiten in einem botanischen Zentrum, einem Planungsbüro sowie der Kooperation mit brasilianischen Institutionen.

Zum neuen Vorstand gehören nunmehr mit Dr. Rainer Buchwald ein Professor für Vegetationskunde und Naturschutz (Oldenburg), spezialisiert auch als Libellenkundler, der Immissionsexperte und Gewerbelehrer Uwe Behrens (Amelhausen), die Juristin May Brandt (Berlin) sowie die drei Beisitzerinnen Dr. Sabine Baumann (Biologin aus Wardenburg), Sina Ergezinger (M.Sc. Wasserwissenschaften, Minden), Dr. Sarah Paschelke (Pädagogin, M.A., Sandkrug). Als ehrenamtliche Geschäftsführerin und Kassenwartin erhielt die Biologielehrerin und Kommunalparlamentarierin Christiane Lehmkuhl ein einstimmiges Votum.

Zukünftig soll der Schwerpunkt der BSH-Arbeit – auch in Rücksprache mit NaFor – auf fachlich qualifizierten Einzelveranstaltungen ohne Terminzwänge liegen. Die Kooperation mit befreundeten Verbänden soll weiterhin bestehen bleiben, um Fachveranstaltungen einem in regionaler Breite interessierten Publikum anzubieten. Die gemeinsame Herausgabe von Merkblättern, Ökoporträts und der Reihe „Norddeutsche Biotope“ soll unregelmäßig in Printform und im Internet fortgeführt werden. Noch in diesem Jahr erscheint eine Kurzdarstellung zur Knoblauchkröte, aufzurufen unter www.nafor.de sowie www.bsh-natur.de , zu erreichen unter verwaltung@nafor.de

BSHnatur

Der neugewählte Vorstand des NaFor-Mitgliedsverbandes BSH – von links: Dr. Sarah Paschelke, Uwe Behrens, Prof. Dr. Rainer Buchwald, May Brandt, Christiane Lehmkuhl, Dr. Sabine Baumann, Sina Ergezinger. [Foto: BSHnatur]


Hochwasser – Ursachen und Vorbeugung

NaturschutzForum fordert auch innerhalb von Ortschaften mehr Platz für Fließgewässer

Oldenburg.  Seit Jahrtausenden leben Menschen an Fließgewässern und haben seitdem mit unregelmäßig wiederkehrendem Hochwasser zu tun. Solange sich Überschwemmungen in Niederungswiesen und Bruchwäldern ausdehnen, sind sie aus Sicht des Naturschutzes willkommen. Beispiele wie der Nationalpark Warthe-Mündung (Polen) zeigen, dass Hochwasser meterhoch in die Niederungen fließen kann, ohne Landwirtschaft oder Siedlungen zu gefährden. Das funktioniert jedoch nur mit Flutungsflächen ohne jegliche Bebauung.

In Deutschland sieht die Situation anders aus, wie die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 zeigte. Über 180 Menschen verloren ihre Leben, ganze Dörfer wurden durch die Wassermassen zerstört. Die Schäden sind immens.
Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) ist in Gedanken bei den Menschen in den betroffenen Gebieten und wünscht allen, die dort trauern, und allen, die dort vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, viel Kraft.

Was ist aus dieser Katastrophe zu lernen? Was ist seit Jahrzehnten hier in Deutschland bei der Flächennutzung in die falsche Richtung gelaufen? Nach Auffassung des NaturschutzForums ist ein wesentlicher Faktor der immer stärker werdende Druck auf Kommunen, freie Flächen im Außenbereich für Siedlungen, Gewerbe und Industrie zu bebauen, den Status von Schutzgebieten zu löschen, Sand- und Kiesentnahmen nicht angemessen zu kompensieren und Grünland in Ackerland umzuwandeln.

Waren noch in den 80er Jahren 200-jährige Hochwasserspitzen der allgemeine Bewertungsmaßstab für Hochwassergefahren, so reduzierte man das – politisch gewollt – auf nur noch 100-jährige Hochwasser. Das sparte Ausbau- und Vorsorgekosten. Orkane und Tornados verstärkten jedoch die Unwetterszene. Die Schadenssituation durch Hochwasser entlang der großen und kleinen, oftmals zu eng verrohrten Flüsse wie z.B. in Dresden, wo die kanalisierte Weißeritz 2002 nach heftigen Regenfällen im Erzgebirge den Hauptbahnhof flutete, forderte immer kostenintensivere Vorsorgemaßnahmen. Doch vielerorts wurden diese Maßnahmen nur zaghaft angegangen oder es wurde ganz darauf verzichtet.

Dass bei plötzlichen, lokal auftretenden Starkregenereignissen wie jetzt im Juli 2021 bis zu 200 Liter pro Quadratmeter und mehr abregnen können, war verdrängt worden. In anderen Ländern ist man besser darauf eingestellt.
So sind in Südfrankreich, z.B. in Montpellier, Rückstauflächen und „Flutrinnen“ als Hochwasser-Durchleiter üblich. Bei uns fehl(t)en sie. Aber wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass derartige Flutrinnen die meiste Zeit im Jahr „ungenutzt“, d.h. unbebaut, vorgehalten werden müssen. Einige Städte wie Oldenburg (Oldb) im Nordwesten bspw. verfügen über größere innerstädtische Niederungsbereiche und unbebaute Korridore an den Fließgewässern Hunte und Haaren. Sie dienen dann der Kurzzeiterholung und der Landschaftsökologie.

Die staatlichen Landesämter warnen schon seit Jahrzehnten, dass im Zeichen des Klimawandels, der höheren Temperaturen und wachsenden Extremereignisse von Tornados bis Starkregen der Bedarf an Rückhalteflächen gestiegen ist.
Bereits im Jahr 2004 wurden in Niedersachsen insgesamt 4.750 Kilometer, das sind etwa 83 % der als gefahrbringend eingestuften niedersächsischen Fließgewässer, als Überschwemmungsgebiete mit entsprechenden Überschwemmungsgebietsverordnungen gesichert – nachzulesen mit einem entsprechend großformatigen Kartenwerk in „Hochwasserschutz – Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen“ (NMU). Allerdings geht man auch hier nur von 100-jährigen Spitzen (HQ100) aus.

Was können Kommunen und Flächenbesitzer tun, um durch eine möglichst naturverträgliche Rückhaltung und Steuerung des Wassers den Hochwasserextremen einerseits, aber der Wasserknappheit andererseits entgegenzutreten?
Hier einige Vorschläge des NaFor:

  1. Vorhalten und Erweitern von Poldern und eingewalltem Grünland
  2. Neueinrichtung von Auen und umdeichten Seen und Teichen
  3. Rückverlegung von Deichen und Rücknahme von Flussbegradigungen (Rückbau)
  4. Sämtliche Bebauungspläne etc. nach 200- bis 300-jährigem Hochwasser-Höchststand ausrichten, also keine Baugebiete unterhalb mehr einrichten, keine Bebauung von (potenziellen) Überflutungsgebieten
  5. Feuchte Brachen nur einmal jährlich mähen und unverändert lassen (keine Bäume)
  6. Naturnahe Wälder – auch im Ersatz von Monokulturen – fördern, den Waldbestand erweitern, keine Waldbeseitigungen mehr – z.B. für Gewerbegebiete, Landesziel sind 40% der Landesfläche
  7. Landschaftswasserhaushalt wiederherstellen durch Laufverlängerungen (neue Mäander, Laichgewässer, Röhrichtneupflanzungen)
  8. Gebot und Kontrollen der Versickerung aller Niederschläge (von den Dächern, Werkshallen etc.) auf jedem Grundstück, Versickerungsfähigkeit aller öffentlichen Flächen fördern
  9. Förderung von Zisternen im und am Haus, Umwandlung von ehemaligen Dreikammergruben für die Gartenbewässerung
  10. Zuführung öffentlicher Flächen in die Wasserrückhaltung (z.B. an Autobahnen, Regenrückhaltebecken, Feuerlöschteiche, Erweiterungen von Schifffahrtskanälen) und für ökogische Zwecke, z.B. im Rahmen der Biotopverbundsysteme, der selektiven Wiedervernässung von Mooren

Weitere Hinweise sind zu finden unter:

https://www.wwf.de/themen-projekte/fluesse-seen/hochwasser/forderungen-fuer-mehr-hochwasserschutz

Alles ist dringlich und muss viel schneller in die Tat umgesetzt werden als bisher.

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Weitere Hinweise des NLWKN sind zu finden unter:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/okologische-durchgangigkeit-am-allerwehr-osterloh-wiederhergestellt-203695.html

Bei dieser Maßnahme handelt sich um die bisher größte in Niedersachen, bei der als naturnahe Lösung der Hauptlauf komplett umverlegt und der Altarm angeschlossen wird. Das Raugerinne verbindet auf kurzer Strecke zwei Gewässerstrecken mit unterschiedlichen Wasserspiegellagen und ermöglicht den Fischen trotz des in diesem Abschnitt stellenweise schneller fließenden Wassers die Wanderung. Der Höhenabbau erfolgtbeckenförmig über 14 Querriegel mit Natursteinen. Gefördert wird die Maßnahme im Rahmen des ELER-Programms (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)mit 1,9 Millionen Euro. Weitere Informationen und aktuelle Bilder vom Baufortschritt sind auf der Website des NLWKN zu finden: www.nlwkn.de/osterloh [Foto: NLWKN 2021]
Auch kleine Maßnahmen im Siedlungsbereich entlasten die Oberflächen-Kanalisation und entschärfen so Hochwassergefahren. Das Dachwasser kann aufgefangen werden und auf dem Grundstück versickern. Das kommt sowohl der Vegetation und Bodenfauna als auch dem Grundwasserhaushalt zugute. Dringend nötig ist hier ein entsprechender kommunalpolitischer Wille. Regenwasser-versickerung ist auf allen Grundstücken zu fördern oder vorzuschreiben, wobei die Einhaltung derartiger Richtlinien durch stichprobenartige Kontrollen gewährleistet werden muss. [Foto: BSHnatur]

NaFor Biotope 28 – Das Naturschutzgebiet Sager Meere

Biotope-Merkblatt Nr. 28 des Naturschutzforums (NaFor) und der BSH erschienen

Unter der langen Überschrift „Das Naturschutzgebiet Sager Meere, Kleiner Sand und Heumoor als Teil des FFH-Gebietes 012 „Sager Meere, Ahlhorner Fischteiche und Lethetal“ haben das Naturschutz Forum Deutschland (NaFor) und die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) ein neues Merkblatt herausgegeben. Es ist als Papierdruck kostenlos in der Geschäftsstelle 26203 Wardenburg zu erhalten oder kann im Internet unter www.bsh-natur.de (Aktuelle Infos) ausgedruckt werden. Sponsoren sind die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) und die Niedersächsische BINGO- Umweltstiftung.

Die Autorin ist die Biologin Dr. Sabine Baumann, die hier im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Vertreterin des Mellumrats seit Jahren zuständig und tätig ist. Das Merkblatt umfasst wegen der zahlreichen eindrucks-vollen Abbildungen zwölf Seiten, womit es schon eher einem Informationsheft gleichkommt.

Hier ein Auszug aus dem Text:

Spricht man von den „Sager Meeren“, so sind damit zwei Erdfallseen – das „Große Sager Meer“ (16 ha) und das „Kleine Sager Meer“ (3 ha) – gemeint. Ihre Entstehung verdanken sie ihrer Lage auf einem ausgedehnten Salzstock. Durch Grundwasser wurden dessen Salze gelöst und ausgewaschen und es kam zu dolinenartigen Einstürzen und Nachrutschen von Sand, das Grundwasser füllte die Seen auf.

Dieser Entstehung verdanken die Seen zum einen ihre Tiefe (ca. 26 m bzw. 9 m), zum anderen aber vor allem ihren nährstoffarmen Charakter, sichtbar an Charakterarten für nährstoffarme Stillgewässer wie dem Froschkraut oder den Strandlingsgesellschaften und der Teichsimse. Ein Horst der Binsenschneide steht am Südwestufer des Kleinen Meeres, der einzige Standort dieser Art im oldenburgisch-ostfriesischen Raum. Das Kleine Sager Meer hat deutlich steilere Ufer, die von Gagelstrauch und Erlen-Birkenwald bewachsen sind. In alten Torfstichen rund um beide Seen, die durch einen kleinen Kanal verbunden sind, finden sich auch Bestände von Moorlilien, Sumpf-Calla, des Sumpffarnes oder des Königsfarns.

Insgesamt haben die stickstoffmeidenden Moorarten abgenommen und es ist eine Zunahme schattentolerierender und waldgebundener Arten zu verzeichnen, wobei diese nicht nur auf die natürliche Sukzession zurückzuführen, sondern auch eine Folge von Eutrophierung und Versauerung sind.

Das vollständige Biotope-Merkblatt finden Sie hier hier.


Kompensationsmaßnahmen in Theorie und Praxis

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen / KOM) für Eingriffe in Natur und Landschaft sind per Gesetz, zum Beispiel im §1 Bundesbaugesetzbuch und §14 und15 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Sie sind also keine großzügige freiwillige Leistung, sondern im Rahmen der Bebauungspläne bzw. Baugenehmigung rechtsverbindlich. Es gibt verschiedene Modelle, wie verfahren werden kann. So gilt z.B. nach dem sog. Osnabrücker Modell für Eingriffe durch Bebauung bei versiegelten Flächen der Wertfaktor (WF) 0, Acker meist 1,0 (0,9-1,1), Hausgärten 0,8, meist aber 1,0, Graben 1,0-1,5, ein naturnahes Kleingewässer 2,5, Intensivgrünland 1,3-1,4, Gebüsch 2,0-3,0, Wald 2,6-3,5, naturnahes Feldgehölz 2,2, naturnahe Stillgewässer 2,9 und extrem empfindlichen Bereichen der Faktor 5,0.

Entsprechende KOM sind z.B. Straßenbegleitgrün mit 0,8, Aufforstung mit Laubwald, Bepflanzung von Wällen 1,3, Aufwertung von Fließgewässern 1,5-3, Streuobstwiesen 2,0, Extensivgrünland 2,2 bewertet. Es gilt: Eingriffsfläche x WF= Eingriffsflächenwert = Kompensationswert (kompensierte Fläche x WF), ausgedrückt in Werteinheiten (WE). Sog. Ersatzgelder, auch für Flächenerwerb und Maßnahmen werden dann festgesetzt, wenn keine KOM im näheren oder weiteren Bereich durchführbar sind. Sie sollten dann möglichst wieder lokal oder zumindest regional für KOM Verwendung finden. Nach „Recht und Ordnung“, so die landläufige Meinung, scheint alles geregelt zu sein, denn die Eingriffe in die Landschaft werden ja ausgeglichen.

2 Hektar Aufforstung standortgerechter heimischer Laubgehölze – seit ca. 10 Jahren verharrt der Birkenbestand im Bonsaistadium mangels Pflege. [Foto: C. Wonneberger]

1,4 Hektar Extensivgrünland. Anlage einiger Blänken, Anlage eines Feuchtbiotops Ist: ca. 0,2 Hektar Grünland und Mini-Feuchtbiotop, Rest Acker, Blänken im Vordergrund sind Staunässe. [Foto: C. Wonneberger]

Ein Vertreter der BSH hat sich die Mühe gemacht, die ökologischen Vorgaben von 50 Bebauungsplänen – Windkraftanlagen, Gewerbe-, Wohnbaugebiete, Stallanlagen – einer Gemeinde in Westniedersachen mit der Realität in der Praxis zu vergleichen. Das Ergebnis der Untersuchungen, die sich auf mehr als 50 ha und eine Vielzahl von Maßnahmen bezogen, oft auch kleinteilig, war sehr ernüchternd. Denn die Bestandsaufnahmen zeigen, dass sowohl bei den internen, also innerhalb des Baugebietes gelegenen, wie auch bei den in die Landschaft verlagerten externen KOM erhebliche Defizite festzustellen sind. Insgesamt sind nur 12% der Maßnahmen frei von Defiziten oder gravierenden Mängeln.

Zu diesen zählen: Teilweises oder völliges Fehlen, also keine Umsetzung der Vorgaben, als besonders originelle Variante die Doppelbelegung, keine Meldung der Kompensationsverpflichtung an den überörtlichen Poolbetreiber, der für die Umsetzung in einem Gewässersystem sorgen soll, grobe Vernachlässigung fachlich guter Praxis bei Pflanzungen (zu späte Pflanzung, fehlender Pflanzschnitt, keine Pflege der Pflanzungen besonders in der Anfangsphase, vor allem bei Streuobstwiesen mit der Folge später sehr lückiger Bestände, standortfremde Gehölzauswahl), große zeitliche Differenz zwischen Eingriff und Umsetzung der – defizitären – Maßnahme. Hinzu kommt, dass weder die betreffende Gemeinde noch der Landkreis ein aktuelles, aussagekräftiges, sogar gesetzlich gefordertes Register führen. Zwar ist ein mit Stolz präsentiertes digitales Kataster der Kompensationsmaßnahmen auch im Internet seit etwa 5 Jahren einsehbar, jedoch nutzt dieses wenig, wenn . . .

  • nicht wenige über B-Pläne, auch schon seit Jahren festgesetzte KOM-Flächen fehlen
  • Stallanlagen, teilweise mit beträchtlichen Kompensationsbedarf, nicht enthalten sind
  • Pools mit mittlerweile einigen 100.000 WE nicht auftauchen
  • eine Gemeinde, trotz Aufforderung, Pool-relevante WE nicht meldet
  • angegebene Flächen den KOM-Zweck nicht beinhalten
  • interne, also innerhalb oder am Rande der Baugebiete liegende KOM meist nicht, und wenn, dann sehr unsystematisch aufgeführt sind,
  • der Atlas also nicht aktuell ist,
  • die Scheingenauigkeit der Flächengrößen mit mehreren Kommastellen zwar Präzision vortäuscht, dafür aber die wesentlich informativen und wichtigen Daten wie das Jahr der Festsetzung, der Termin der Maßnahmendurchführung, ebenso der Bezug auf den Eingriff wie die Nr. des Bebauungsplans mit Umweltbericht und die Werteinheiten fehlen.

Gehölzpflanzung mit standortheimischen Gehölzen. Auch die muss fachgerecht gepflanzt und anfangs gepflegt werden. Auch bei Pools ist Controlling angesagt. [Foto: C. Wonneberger]

Obwohl seit über 10 Jahren die geschilderte Problematik der Verwaltung und Politik von Kommune und Landkreis wiederholt anhand vieler Praxisbeispiele präsentiert wurde, war zumindest bis vor kurzem keine spürbare Reaktion erkennbar, hier Abhilfe zu schaffen. Das Desinteresse reicht von der Betonung, dass andere Dinge Priorität hätten bis zum Hinweis, dass „jede Maßnahme systematisch einmal kontrolliert wird“ und man Hinweisen von Bürgern und Naturschützern nachginge. Dies kann leider aus langjähriger Erfahrung nicht bestätigt werden. Auch wenn wider Erwarten die gröbsten Defizite behoben werden sollten, kann dies kein Grund dafür sein, die zukünftige Siedlungspolitik nicht ernsthaft zu überdenken, denn: Auch die „schönsten“, besten und ausgereiften KOM, wenn sie denn erfüllt sein sollten, ändern nichts an dem enormen Flächenverbrauch. Sie fördern oder erleichtern ihn offensichtlich noch, denn es scheint ja dafür einen „Ausgleich“, die Kompensation zu geben- die dann nicht oder mangelhaft stattfindet.

Der Autor ist erreichbar unter:  ch.wonneberger@web.de


Neue Abmessungen für Steinkauz-Bruthilfe

Ökoporträt des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) zum Steinkauz erschienen

 

 Steinkauz in einer Eiche, diese kleine Eule ist tagaktiv und auch gut zu Fuß in seinem Lebensraum. Foto: Max Hunger

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Die Förderung heimischer in Höhlen brütender Vogelarten gelingt durch künstliche Bruthilfen. Denn der Bruterfolg hängt maßgeblich von der Standortwahl und der Konstruktionsweise der Bruthilfe ab. Pionierarbeit auf diesem Gebiet hat die Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz Teckenburger e. V. – ANTL geleistet (Bahnhofstr. 73, 49545 Tecklenburg, Tel.: 05482 929290 /naturschutzzentrum@antl-ev.org).

Später folgten auch ähnliche
Projekte der Naturschutzstiftung des Landkreises Oldenburg. Näheres dazu kann
abgerufen werden im neuen Ökoporträt Nr. 57 zum Steinkauz des Naturschutzforums
Deutschland (NaFor). Darin werden auch neue Erkenntnisse in Bezug auf
Konstruktionsänderungen (Rückseite mit Öffnung für die Reinigung, Auflage eines
Firstziegels zum Anlocken) und Abdeckung (Folie statt Dachpappe gegen
Vernässung) vorgestellt.

„Der Steinkauz sucht nicht nur Baumhöhlen zum Brüten auf, sondern hält sich gern in der Nähe menschlicher Siedlungen auf, wo er auch im Mauerwerk alter Feldscheunen oder in alten Kopfweiden brütet. Durch Sanierung der Gebäude oder durch Abholzen knorriger Bäume ist der Wohnungsmangel beim Steinkauz groß.“

Umso wichtiger sind passende Bruthilfen für den Steinkauz. Mit 100 x 22 cm Größe ist die walzenförmige Brutröhre groß und wenig handlich, mit allem Zubehör bedarf die Anfertigung besonderer Sorgfalt. Alles basiert auf Erfahrungswerten, die jahrzehntelang bei mehr als 50 erfolgreichen Bruten gesammelt wurden. Dazu zählt auch die Beobachtung, dass insolierte Spontanaufhängungen vergleichsweise selten angenommen werden, während sie in vom Kauz besiedelten Räumen umso attraktiver sind. Ob Käuze anwesend sind, lässt sich leicht mit Rufattrappen feststellen. Es empfiehlt sich, die Röhren in Hörweite zu installieren. Näheres zur Biologie und Brutverhalten ist im Merkblatt nachzulesen.

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Konstruktionsmaße einer Steinkauz-Röhre – erprobt und bewährt. Grafik nach Vorlage von Max Hunger.

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Der kostenlose Nachdruck des Porträts ist für gemeinnützige Zwecke unter Angabe der Quelle gestattet.

Das Blatt kann im Internet abgerufen werden unter: www.bsh-natur.de/uploads/…Oekoportraets_57_Steinkauz.pdf

Das ältere Ökoporträt 27 ist hier archiviert: www.bsh-natur.de/uploads/…Oekoportraets_27_Steinkauz.pdf

 


Stellungnahme zum Niedersächsischen Weg vorgetragen

BSH und NaFor unterstützen das Volksbegehren, sehen aber im Niedersächsischen Weg nur einen ersten Schritt für mehr Naturschutz

Hannover. Auf Einladung des Umweltausschusses im Niedersächsischen Landtag hat die BSH gemeinsam mit dem NaturschutzForum Deutschland (NaFor) eine persönliche Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben der CDU / SPD-Landesregierung „Der Niedersächsische Weg“ im Niedersächsischen Landtag abgegeben. Es wurden positive Aspekte wie die Vergrößerung von Biotopverbundsystemen ebenso dargelegt wie Ergänzungsvorschläge (Lichtverschmutzung, Verrieselung von Dachwasser) gemacht, Kritikpunkte vorgetragen wie die Forderung, von deutlich mehr Naturwäldern in Plenterwirtschaft statt der monokulturellen Holzproduktion mit Borkenkäferkalamitäten, aber auch die Priorität von Nektarangeboten in Obstbaumwiesen statt gärtnerisch geprägter Fruchtertragswirtschaft. Dabei zeigten sich auch Meinungsunterschiede in Bezug auf das von den Grünen angestoßene parallel im Lande laufende Volksbegehren. Die Stellungnahme (5 S.) kann hier nachgelesen werden.

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Saumbiotope und Grenzabstände werden oft nicht eingehalten. Der Mindestabstand vn der Gewässeroberkante sollte hier laut Satzung des Unterhaltungsverbandes mindestens 1 Meter betragen. Im Gesetz sind für Gewässer II. Ordnung Mindestabstände von 5 m vorgesehen – die Kontrollen sollten nach Art der Landschaftspflegeverbände die örtlichen Wasser- und Bodenverbände durchführen. Fotos: BSHnatur


NaturschutzForum Deutschland lobt Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Flusslandschaft Örtze

Der Landkreis Celle hat den Entwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie in nationales Recht zur Flusslandschaft Örtze (LSG 081) vorgelegt. Er stößt damit auf Zustimmung beim NaturschutzForum Deutschland, das alle wichtigen Belange detailliert berücksichtigt sieht.

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Veranlassung und Schutzstatus aller Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden über Verordnungstexte definiert und begründet. Das entspricht den Vorgaben  im Bundesnaturschutzgesetz  vom 29. 07. 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. 03. 2020 (BGBl. I S. 2542 bzw. S. 440). Im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (EU) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl.Nr.L 206, S. 7), zuletzt geändert  durch Art. 1 ÄndRL 2013/17/EU vom 13. 05. 2013 (ABl. Nr. L 158, S. 1293). Insoweit sind alle Landkreise betroffen, es ist also nichts Besonderes, außer dass festzustellen ist, wie viel Zeit Deutschland wieder mal hat verstreichen lassen, um EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen.

Im aktuellen Fall wurde durch die Stabsstelle Wirtschaft und Tourismus des Landkreises Celle für das Gebiet des naturnahen Heidebachs Örtze samt Nebengewässern ein umfangreicher Entwurfstext erarbeitet. Er gehört nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) auch im Ländervergleich zu den bestformulierten  Texten und Verfahrensunterlagen. „Wir würden uns wünschen, wenn auch andere Landkreise ihre zum Teil noch auf alten Standard-Texten basierenden Verordnungen entsprechend überarbeiten würden“, so Prof. Dr. Remmer Akkermann, Präsident des NaFor.

Alle Dokumente können aufgerufen werden unter folgendem Link:

www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-raum/naturschutz/natur- und-landschaftsschutz… ffh-gebiet-081-oertze-mit-nebenbaechen-teilgebiet-iso-oertze

Die Umsetzung naturschutzrechtlicher Ziele entlang der Flüsse Aller und Lachte galt über Jahrzehnte als bundes- und landesweite Modellfälle. Federführend war der Landkreis Celle mit umliegenden Kommunen wie den Landkreisen Gifhorn und der Samtgemeinde Hankensbüttel.

Begleitet wurden die Planungen im Einzugsgebiet der Aller als grenzübergreifendes Ökosystem von Anfang an durch örtlich aktive Naturschutzverbände, darunter den BUND und in GF der Zusammenschluss von KONU. Die Örtze liegt im Naturraum Südheide und gehört der naturräumlichen Einheit „Örtze-Urstromtal“ und Oerreler Sander an. Kennzeichnend sind auch Altwässer, Feucht- und Nassgrünländer, Sümpfe, feuchte Hochstaudenflure, Au- und Bruchwälder sowie Eichen-Mischwälder. Mit Inkrafttreten des vorgelegten Entwurfs tritt die bisherige Verordnung (LSG CE 2 „Örtzetal“) außer Kraft.

Das Gebiet verfügt über ein selten hochwertiges biologisches Inventar. Leitarten sind unter den Wirbeltieren Biber, Fischotter, Kranich, Schwarzstorch, Eisvogel und andere. Unter den Pflanzen sind die gefährdeten Arten von feuchten bis nassen Biotopen wie div. Orchideen zu nennen. Ausgewiesen werden ca. 880 ha gemäß den einschlägigen Gutachten von beauftragten Sachverständigen.

Im Sinne von gesetzeskonformen und gerichtsfesten Grundlagen enthält der 7-seitige Entwurf eindeutige Formulierungen, die das Betreten, die Zeiten und Nutzungen, auch in Berücksichtigung alter Rechte regeln. Damit sind die verschiedenen Ansprüche zwischen Landschaftsschutz und Nutzung sensibel abgewogen worden. Das bezieht die Ausnahmen, Verbote und Ahndungen mit ein.

Stellungnahmen von Seiten der gesetzlich anerkannten Verbände an den Landkreis Celle (Az. 66/N 332-303/11-81 LSG Örtze) sind bis zum 25. August möglich.


Der „Niedersächsische Weg“ enthält noch viele Schlaglöcher

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung ist lückenhaft und ersetzt nicht das Volksbegehren „Artenvielfalt“ 

Oldenburg. Der sehr anspruchsvolle Name des Maßnahmenpakets für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz „Der Niedersächsische Weg“, mit dem die Landesregierung aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Konsens erzielte mit zwei (von 15) gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden sowie Landwirtschaftskammer und Bauernverband, stellt nach Auffassung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) dar, was konsensfähig ist. Wichtige Forderungen des Naturschutzes sind darin nicht enthalten, anderes bleibt vage formuliert. Die Erfahrungen mit pauschal widersprechenden Demonstranten und persönlichen Schuldzuweisungen an die Adresse von Umweltministern, Naturschutzverbänden bis hin zur breiten Bevölkerung sprechen nicht dafür, dass eine zukunftsorientierte Bereitschaft zu mehr Natur- und Ressourcenschutz und Gesetzesakzeptanz besteht, so Vertreter der Schutzgemeinschaft.

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Beweidungsprojekte mit bedrohten Arten sind in Kooperation mit Landwirten besonders effektiv (Koniks in Amt Neuhaus, Foto: BSHnatur)

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Gemeinschaftspflanzaktion von Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes garantieren eine gute Entwicklung und Pflege (Littel, Foto: BSHnatur)

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