Wühlmäuse – ungeliebte Gartenbewohner und Nahrung für Beutegreifer

Die Fachgruppe Säugetiere der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) hat ein neues Ökoporträt (4 S.) herausgegeben, und zwar unter dem Titel: „Die Schermaus, Arvicola terrestris (Linnaeus, 1758)“. Autor ist der Osnabrücker Biologe Dr. Thorsten Menke. Darin beschreibt er die Art, gibt Hinweise zur Paläontologie und zu typischen Verhaltensmerkmalen dieses semiaquatischen Nagers. Hier die Einleitung: Sehr im Verborgenen, in ihren Erdgängen, leben die Schermäuse, besser bekannt als Wühlmäuse. Direkt unter uns. Und sie werden erst bemerkt, wenn ihre Lebensweise zu Tage tritt. Denn ihre für den Menschen störende Eigenschaft ist das Benagen von Wurzeln, zum Beispiel von Obstbäumen, und unterirdisch wachsenden Feldfrüchten, wie Kartoffeln und Möhren. Diese Ernährungsweise sorgt dann auch dafür, dass sie dort, wo sie als Nahrungskonkurrent auftritt, intensiv vom Menschen bejagt und verfolgt wird. Aus diesem Umstand hat sich ein großer Markt an Bekämpfungsmaßnahmen in Deutschland und Teilen Europas entwickelt. Dabei konnte jedoch durch die bisherige intensive Forschung viel Interessantes über ihre Lebensweise und ihre Eigenarten herausgefunden werden, was sie in einem ganz neuen Licht erscheinen lässt. Denn während die Art in Deutschland trotz Bundesartenschutzgesetz von Jedermann getötet werden darf, ist sie in Großbritannien vom Aussterben bedroht und wird dort intensiv geschützt. Deshalb ist auch die Bekämpfung in Deutschland fragwürdig, denn die Schermaus ist als Wühlmaus ein wichtiger Bestandteil im Beutespektrum anderer Arten und trägt auf diese Weise zum ökologischen Gleichgewicht unserer Natur bei. Fehlt sie, so geraten andere geschützte Arten in den Fokus der Beutegreifer. Das Ökoporträt soll dazu beitragen, die Gewohnheiten der Schermaus besser kennenzulernen und ihre Früchte zu schützen, ohne Tiere töten zu müssen.

Das Ökopoträt kann hier abgerufen werden.

Weitere 150 Merkblätter finden Sie unter www.bsh-natur.de / Link auf der Titelseite

Der Autor ist zu erreichen unter: menke.thorsten@web.de

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Foto: Thorsten Menke


Klare Worte zum Naturschutz durch Papst Franziskus

 

NaturschutzForum  Deutschland (NaFor): Nachhaltigkeit und Biodiversität sind wichtige aktuelle Themen der Kirchen

Wardenburg.  „Verantwortung wahrnehmen für die Schöpfung“ lautete das Schwerpunktthema einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz – erschienen 1985. Darin wurden grundsätzliche Aussagen zum Natur- und Umweltschutz formuliert. Von „Mitkreatürlichkeit“ war ebenso die Rede wie vom ökologiepolitischen Engagement. Es mündete in der Feststellung: „Die Gefahr, daß der Mensch  selber schließlich Opfer der unheilvollen Entwicklung wird, ist nicht länger zu übersehen.“ (1.1.5)

Zu den weltanschaulichen Ursachen wird erklärt: „Ursache menschlichen Versagens in der Umweltkrise dürften vor allem unzureichende Grundeinsichten sein, so z.B.   – ein Naturverständnis, das den Menschen in falscher Weise in den Mittelpunkt stellt, die Natur bloß als Objekt betrachtet, menschliche Fähigkeiten zur Erhaltung natürlichen Lebens überschätzt und den Eigenwert der Natur nicht wahrnimmt. …   – eine Fortschrittsgläubigkeit, die auf die Lösbarkeit eines jeden Problems vertraut, den Zielkonflikt zwischen technischem Fortschritt und bewahrender Naturnähe aber nicht wahrnimmt, und ökologische Schäden zugunsten ökonomischen Wirtschaftens und industriellen Wachstums bedenkenlos in Kauf nimmt.“ (1.2.1)

Im Jahre 2014 fand auf Einladung der norddeutschen Bischöfe beider Konfessionen in Rastede eine Diskussion mit dem Vorsitzenden der BSH und Vizepräsidenten von NaFor, Prof. Dr. Remmer Akkermann, statt. Neben allgemeinen Fragen des Natur- und Umweltschutzes wurde dabei auch das Schwerpunktthema „Nachhaltigkeit und Biodiversität sowie mögliche Strategien“ angesprochen und diskutiert.

Nunmehr ist auf höchster Ebene die Umwelt-Enzyklika von Papst Franziskus erschienen. Daraus leiten sich zahlreiche Projekte ab, die dem Wohlergehen von Natur und Landschaft, Regenwäldern und dem Schutz natürlicher Ressourcen wie Wasser und wildlebenden Pflanzen- und Tierarten zu Gute kommen. Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) begrüßt diese Initiativen. Denn die entsprechenden Appelle und Vorschläge der „Spitzen-Multiplikatoren“  tragen maßgeblich dazu bei, dass den beschleunigten negativen Veränderungen, wenn nicht gleich Einhalt geboten wird, so doch darauf aufmerksam gemacht und der Blick auf den  überlebensnotwendige Schutz der Biosphäre geweitet wird. Konkrete Hinweise werden durch den Papst gegeben, so unter (14.): „Ich lade dringlich zu einem neuen Dialog ein über die Art und Weise, wie wir die Zukunft unseres Planeten gestalten. Wir brauchen ein Gespräch, das uns alle zusammenführt, denn die Herausforderung der Umweltsituation, die wir erleben, und ihre menschlichen Wurzeln interessieren und betreffen uns alle. Die weltweite ökologische Bewegung hat bereits einen langen und ereignisreichen Weg zurückgelegt und zahlreiche Bürgerverbände hervorgebracht, die der Sensibilisierung dienen. .. Wir brauchen eine neue universale Solidarität…“

Es ist zu wünschen, dass auch die andere Kirchen und Religionsgemeinschaften diese Themen aufgreifen und zu einem Verhalten der Menschen aufrufen, das die Nutzung der natürlichen Ressourcen nicht überstrapaziert, sondern –auf Einsicht basierend-  den Ausgleich, die Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit fördert.

 

Liesa Marlena von Essen ,  M.Sc.

Präsidentin von NaFor

 

Quellen:  ISBN 3-579-01987-2  (Mohn Gütersloh, 63 S.)

www.misereor.de (Die Umwelt-Enzyklika von Papst Franziskus)


Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV)

Anlage zum Schreiben vom  29. 03. 2015

Der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände NABU, DNR, WWF u.a. vom 30. Januar 2015, die unter anderem sechs positive Aspekte des Entwurfs herausstellt, schließen wir uns an und ergänzen, vor allem in Rücksprache mit den Erfahrungen des Mitgliedsverbandes Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH, www.bsh-natur.de), wie folgt.

Die Situation der jahrzehntelangen lokalen bis flächenhaften Überdüngung hat vor allem in Niedersachsen, gefolgt von Regionen in Westfalen und Mecklenburg, dramatische Dimensionen angenommen. Der Trend ist schon seit den siebziger Jahren bekannt und am Beispiel der beiden Landkreise Vechta und Cloppenburg an Hand zahlreicher Vorkommnisse dokumentiert und bemängelt worden. Die damit zusammenhängende wachsende Flächennot und Existenzbetroffenheit kleinerer Betriebe wurde mit dem Aufkommen der Biogasanlagen (z.B. in den Landkreisen Oldenburg und Osnabrück je etwa 100 Anlagen) verschärft und zwingt zunehmend zur Inanspruchnahme von öffentlichen Saumbiotopen für den Maisanbau und zum Heranrücken an Gewässer und andere düngungssensible Biotope. Die von der EU vorgegebene und von NaFor befürwortete Stilllegungspflicht von 5% der Betriebsflächen scheint sich bei diesem Hintergrund äußerst schwierig realisieren zu lassen.

Die Erfassungen von Gebietskooperationen im Nordwesten (zum Beispiel GK Hunte 25 / NLWKN Oldenburg-Brake/Uw., der wir angehören) im Rahmen der EU-WRRL belegen die Situation im Einzugsbereich der heimischen Gewässer ebenfalls.  Im 2. Nährstoffbericht (206 S.)  des NMELV / LWK  Niedersachsen wird das bezüglich des Anstiegs von Gülle- und Gärresten im Zeitraum 2013-2014 zum vorausgegangenen Jahr um 2,6 Mio Tonnen (+4,5%) auf insgesamt 59,2 Mio Tonnen dargestellt, die Bruttoabgabemenge überstieg das Vorjahr sogar um +15 Prozent.. In einer Pressemitteilung vom 17. 03. 2015 wird dazu von Seiten Minister Christian Meyers festgestellt, dass die DüV das geeignete Instrument sein müsse, um das Mengenproblem anzupassen und für Datentransparenz bei der Überwachung zu sorgen (PM 17. 03. 2015, 15.03 Uhr). Das entspricht den jahrzehntelangen Forderungen der in Niedersachsen tätigen Naturschutzverbände und Trinkwasserversorger wie des OOWV. So entsprechen hier formulierte Forderungen den gleichen Aussagen zur damals (1997) neuen Düngeverordnung, deren Broschüre und Kommentare des Ministers Jochen Borchert nach wie vor aktuell sind, aber vielfach in stark betroffenen Bundesländern bis heute nicht hinreichend umgesetzt wurden.

Eine umso größerer Bedeutung kommt der aktuellen Novellierung der DüV aus Sicht des Naturschutzes, einer mehr landschaftsverträglichen Landwirtschaft, des naturerlebnis-orientierten Tourismus und der Naherholung in einer erholungswirksamen, dicht besiedelten Landschaft zu. Da der Berufsstand „Landwirtschaft“ sehr unterschiedlich strukturiert ist und überall auch das friedliche Zusammenleben mit der deutlich mehrheitlichen                                                                                                                                                                       /2

nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung im Vordergrund stehen muss, kommt der Verordnung eine herausragende Stellung zu. Im Einzelnen wäre noch Folgendes anzumerken:

  • 2 Begriffsbestimmungen Es sollten die Begriffe „Humus, Fruchtbarkeit des Bodens, Gärrückstand“ und „nachträglich eintretende Umstände“ (z.B. in § 3 /3) erläutert werden, die ersten beiden sind zentral wichtig, denn aus biologischer Sicht sind sie nicht nur mikrobiologisch (bakteriell, pilzlich, Kohlenstoffgehalt), sondern auch im Hinblick auf die Mesofauna (Bodenmilben, Springschwänze etc.) zu definieren. Unter den tierischen Düngern ist vor allem die Gülle sorgfältig auszubringen, da die mikrobiellen Lebensbedingungen durch das Verschlämmen der Porensysteme beeinträchtigt werden. Ähnliches gilt für die Ausbringung von  Gärrückständen, da deren Mikroflora anaerobe Bedingungen verstärkt. Umso wichtiger ist die Förderung der flächenangepassten natürlichen Weidemilchviehhaltung.
  • 5 Besondere Vorgaben…     Der Ausbringungszeitraum sollte konkretisiert werden (z.B. 20. Februar, zu VETTERs Zeiten war das ja der 1. März; der 31. Januar –s.(7) – wäre uns trotz Klimaänderung deutlich zu früh, der 1. Dezember für Gemüsekulturen zu spät), und zwar mit den einschränkenden Hinweisen zu anderen Terminen. Die jetzige Definition ist zu flexibel und oft grenzwertig (wohlwissend, dass z.B. Marschbauern die Gülle vielerorts auf gefrorenem Boden ausbringen müssen, da diese ansonsten nicht befahrbar sind). Der Abstand der nährstoffausbringenden Fahrzeuge zu Gewässern sollte – gemessen ab den äußersten Geräteauslegern – mind.5 m, auf feuchten Böden (Niedermoor-, Auen-, Feuchtbrache-Standorten) mind. 10 m betragen. Dies wäre über Landesregierungen  bzw. die Naturschutzbehörden festzulegen. Auf drainierten Flächen bedarf es einer (zumindest in sensiblen Gebieten) stichprobenartigen Kontrolle der Abflussrohre in die Vorfluter durch die unteren Wasserbehörden. Die Satzungen von Wasser- und Bodenverbänden schreiben ohnehin schon größerenteils Abstände von 1 m ab Böschungsoberkante vor, einige –n.u.K. in Ostfriesland- weichen aber davon durch größere Maße ab. Das sollte nicht durch die VO-Vorgabe verschlechtert werden, was auch der WRRL entgegenlaufen würde. Wir schlagen vor, die Abstandsregelung grundsätzlich auf 5 m zu erhöhen – wie es vielerorts auch schon geltendes Recht ist (z. B. NWG), das würde der Landschaft mehr Raum zugunsten der Artenvielfalt geben (und [am Rande vermerkt] zur Kompensation der flächenhaften  unzulässigen Inanspruchnahme öffentlicher Flächen beitragen).
  • 8 Nährstoffvergleich (Begünstigung kleinerer Betriebe und Milchviehweidehaltung Die verpflichtende Einführung einer vollständigen Brutto-Hoftorbilanz sollte für alle Betriebe uneingeschränkt verbindlich gemacht werden. Da die Milchviehbetriebe mit Weidewirtschaft, allemal jene mit durchschnittlicher oder geringerer Herdengröße, für den Wiesenvogelschutz von besonderer Bedeutung sind, bitten wir darum, dass gerade diese Grünlandbetriebe durch die DüV begünstigt werden. Das kommt gleichermaßen der Artenvielfalt an blühenden Gefäßpflanzen der Krautschicht auf Mähwiesen zugute, sofern zumindest flächensektoral eine Samenreife erreicht wird.
  • 9 (5) Nichteinhaltung der Vorgaben der Düngeberatung                                          Bei einem zweiten oder mehrfachen Verstoß sollten steigende Bußgelder verhängt werden. Andernfalls ist der Aufwand für eine Düngeberatung nicht zu rechtfertigen.
  • 10 (3) Aufzeichnungen sollten für 10 Jahre (wie allgemein üblich) aufbewahrt werden.

Kontakt:  Dr. Remmer Akkermann, Tel. 04407 922201 (Büro: 04407 5111)


Neues BSH/NVN Ökoporträt: Laubsänger des Nordens – Zilpzalp, Fitis, Waldlaubsänger

Vier Naturschutzverbände informieren über markante Singvögel

Wardenburg. Mit dem Ökoporträt 51 zum Thema „Laubsänger des Nordens“ ist ein 4-seitiges Merkblatt mit einer Kurzübersicht zu den biologischen Merkmalen erschienen. Als Herausgeber firmieren die Naturschutzverbände NaFor, BSH, NVN und OAO. Die gut bebilderte Information kann hier aufgerufen werden. Nachfolgend ein kurzer Ausschnitt der Titelseite:

Wer neben Nachtigall und Drosseln auch weniger auffällig singenden Vogelarten seine Aufmerksamkeit schenkt, bemerkt zwischen März und Oktober in Parks, Gebüschen und Gärten, in Wald und Feldflur die Stimmen von Laubsängern. Der häufigste von ihnen ist der Zilpzalp, gesanglich schnell erkennbar an seinem namensgebenden „zilp zalp zelp zilp“, rhythmisch bis leiernd gesungen und dazwischen stakkatoartig verbunden mit hartem „trd trrt trd“. Der nächstverwandte Fitis trägt eine abfallende kurze Strophe vor, die sich anhört wie „Di di di di due dea dea due deida da“ (Kleinschmidt), geradezu schwermütig flötend. Mit der Brutzeit nimmt die gesangliche Aktivität oft ab. Laubsänger sind tagsüber fast immer in Bewegung. Eindeutige optische Unterschiede der beiden ähnlich aussehenden Arten sind die beim Zilpzalp überwiegend dunklen bzw. beim Fitis hellen Beine. Der das Unterholz der Laubwälder bewohnende Waldlaubsänger ähnelt Zilpzalp und Fitis. Er hat aber einen völlig anderen Gesang („zipp zipp sippsipp sirrrrr“), nicht selten zweiteilig im niedrigen Gleitflug und auf einer Singwarte (Ast) vorgetragen. Begegnen sich diese Arten, so erkennen sie den „Anders-artigen“ sofort an dessen Gesang, auch ohne ihn schon gesehen zu haben, was wegen der optischen Ähnlichkeit zu Verwechselungen führen konnte.

Kathrin Kroker

Waldlaubsänger (Foto: Stefan Pfützke / www.green-lens.de)


Verdopplung der Blühstreifen auf 20 Tsd. Hektar innerhalb eines Jahres

NaturschutzForum begrüßt Förderung von Landwirtschaftsminister Christian Meyer

Hannover. Als bundesweit erster Minister ist Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer von den Berufs- und Erwerbsimkern in Deutschland mit dem Goldenen Stachel ausgezeichnet worden. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerverband DBIB vergibt die Statue aus Messing und Granit seit fünf Jahren, zum ersten Mal geht sie nun an das Kabinettsmitglied einer Regierung. Der Verband lobte Meyers „beispielhaftes Engagement für Imkerei und Bienen“. Die Auszeichnung hat großes Gewicht: Mehr als 800 professionelle Imkerinnen und Imker gehören dem DBIB an. „Unsere Mitglieder betreuen rund 50 Prozent der Bienenvölker in Deutschland und produzieren etwa die Hälfte des Honigs bundesweit, also mehr als 22.000 Tonnen“, sagte Verbandspräsident Manfred Hederer.

Nach seinen Worten hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister „wehrhaft und stachelig für die Bienen eingesetzt“. Hederer fügte hinzu, Meyer sei auf die Imkerinnen und Imker zugegangen, habe Schwachstellen erkannt „und mit Blühstreifen und Imkerbonus erste wichtige Akzente gesetzt“. DBIB-Vizepräsident Christoph Koch ergänzte, eine wahrscheinliche Verdopplung der Blühstreifen binnen eines Jahres „hat vor dem Minister noch keiner geschafft. Das soll ihm mal einer nachmachen.“

Niedersachsens Landwirtschaftsminister sagte, er freue sich sehr über die Auszeichnung. „Der Goldene Stachel ist zugleich auch Ansporn, für Bienen potenziell gefährliche Pflanzenschutzmittel nicht zuzulassen und beim Verbot von Gentechnik weiter hart zu bleiben.“ Meyer betonte, „die Biene ist das wichtigste Nutztier in Niedersachsen und von hoher Bedeutung für den Ertrag und die Vielfalt an gesunden Lebensmitteln“. Tatsächlich sind 80 Prozent der Kulturpflanzen auf die Bestäubungsleistung der Bienen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung wird allein in Deutschland auf etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Allerdings: Die immer stärker gewordene Intensivierung der Landwirtschaft hat dazu geführt, dass für die Honigbienen insbesondere im Sommer nicht in ausreichender Menge Futterpflanzen zur Verfügung stehen. Die Folge: Honigbienen sind mit wichtigen Pollen unterversorgt, gehen geschwächt in den Winter.

Das soll sich in Niedersachsen ändern. Der Landwirtschaftsminister hat deshalb ein Blühstreifenprogramm ins Leben gerufen: Die Förderung wurde wesentlich von 540 Euro auf bis zu 975 Euro pro Hektar angehoben. Neu ist ein darin enthaltener Imkerbonus von 100 Euro für eine gute Kooperation von Landwirten mit einem örtlichen Imker. „Wir setzen auf Anreiz und Dialog zwischen den Beteiligten. Zum Nutzen der Bienen“, sagte Meyer. Er zeigte sich insbesondere darüber erfreut, „dass wir trotz Deckelung auf zehn Hektar pro Betrieb dieses Jahr mit einer Verdopplung der geförderten Blühstreifen im Land von 10.000 auf rund 20.000 Hektar rechnen“.

Seit dem vergangenen Jahr leistet übrigens auch das Landwirtschaftsministerium seinen Beitrag zum Wohl der Bienen: Zusammen mit der Initiative „Hannover summt!“ als Teil einer bundesweiten Kampagne bietet das Ministerium zwei Bienenvölkern mit je rund 40.000 Bienen in seinem Garten in der Nachbarschaft von Obstbäumen, Ziersträuchern und einer großen Magnolie ein neues Zuhause. Die erste Ernte kann sich sehen lassen: Mehr als 100 Gläser Honig konnte der Minister an Kabinettskolleginnen und -kollegen, Mitarbeiter und Besucher verschenken. Er habe sogar eine Pollenanalyse machen lassen, so der Minister. Herausgekommen sind schmackhafte Mischungen aus Blüten von Linden, Götterbaum und Wildem Wein.

Bezug: PM des NMU vom 23. Januar 2015


NaFor unterstützt Initiative zum Tierwohl und Bodenschutz

NaturschutzForum Deutschland plädiert anlässlich der Grünen Woche für die Förderung gemeinsamer Ziele – mehr EU-Fördermittel für ökologische Leistungen der Bauern notwendig

Berlin.  Wer auf der Grünen Woche (16.-25. Januar 2015) die Eröffnungsrede des neugewählten Bauernverbandspräsidenten Joachim Rukwied mitverfolgt hat, wird ihm zustimmen, wenn er von den Verbrauchern und Politikern Realitätssinn, Fairness und gemeinsame Verantwortung fordert. Allerdings versucht er kraft Amtes, sich als Vertreter des gesamten Berufsstands darzustellen und kritisiert in Gegenwart des neu berufenen EU-Agrarkommissars Hogan jene Interessengruppen, die von „Massentierhaltung“, „Doping im Stall“ und „industrieller Landwirtschaft“ sprechen.

Das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) mahnt in diesem Zusammenhang seinerseits mehr Realitätssinn an. Denn die Zustände in der Agrarindustrie, zum Beispiel  West-Niedersachsens und dem nördlichen Münsterland, sind in Bezug auf den Umgang mit den Hauptressourcen der Zukunft  –  Landschaft, Boden, Wasser, Flora und Fauna –  nicht zu akzeptieren. Das betrifft die klassische, weiterhin expandierende Massentierhaltung ebenso wie die Biogasproduktion. Böden und Grundwasser sind vielerorts durch Nitrat und Phosphat jenseits aller Grenzwerte extrem hoch belastet.

Die Lebensqualität von Anwohnern und das Tierwohl leiden unter den Ammoniak-Emissionen, dem erheblichen vorbeugenden Einsatz von Antibiotika und Pestiziden sowie dem Verlust an „schöner Natur“ ebenso wie auch das wirtschaftliche Wohl kleiner Betriebe. Unter diesen befinden sich viele Vertragslohnmasten, die von nichtbäuerlicher Hand gesteuert werden oder den Betrieb aufgeben müssen, da sie bei Pachtpreisen und anderen Produktionskosten nicht mehr mithalten können. In den letzten 20 Jahren mussten bundesweit nahezu 100.000 Betriebe schließen. Mit Recht fühlen sich kleinere bäuerliche Familienbetriebe und zahlreiche Milchviehhalter nicht hinreichend vom Bauernverband vertreten. Stattdessen gibt es viele Schnittmengen mit  dem Natur- und Wiesenvogelschutz sowie mit Initiativen zum Schutz natürlicher Ressourcen.

Joachim Rukwied sieht laut SPIEGELonline die Pläne der EU, Subventionszahlungen an Bauern von deren Leistungen im Umweltschutz abhängig zu machen als „Programm aus der Mottenkiste“. Die Zuckerrübenproduktion liegt dem Agrarindustriellen aus dem württembergischen Eberstadt mit 300 Hektar bewirtschafteter Fläche mehr (die dortige Durchschnittshofgröße entspricht etwa 32 ha). Seinen Appell auf der Grünen Woche, das Machbare vom Wünschbaren besser zu unterscheiden, kann er auch zur Grundlage seines eigenen verbandspolitischen Handelns machen. Denn Millionen Verbraucher fordern deutlich mehr Rücksichtnahme in der Landwirtschaft auf gliedernde und belebende Elementen in der freien Landschaft wie Gebüsche und alte Bäume, Wegeseitenstreifen und Feuchtzonen oder erhaltenswerte öffentliche Feldwege und Schaftriften, auf denen „Unkräuter“ zugunsten von Wild und Körnerfressern zur Samenreife gelangen können.

Das NaturschutzForum Deutschland und seine Mitgliedsvereine kennen viele Beispiele einer guten Kooperation von Naturschutz und Landschaftspflege mit Bauern, Wald- und anderen Grundbesitzern, Jägern und Fischern. Die angesprochenen Verbraucher  unterstützen diese gemeinsamen Projekte, die allen zugutekommen. Das funktioniert auch bestens in den Niederlanden – intensiv hier, extensiv und Artenschutz dort, ausgeführt von denselben Leuten. Die 5%-greening-Flächen sind ein erster Schritt, mit deren Hilfe landschaftliche Verbundsysteme zwischen den Intensivflächen geschaffen werden können, ohne die wirtschaftliche Produktion zu stören. Deren Pflege garantieren damit beauftragte  Landwirte am besten, denn sie wohnen vor Ort und verfügen über die nötigen Fertigkeiten im Umgang mit Maschinen und bei der dauerhaften Pflege von Saumbiotopen.

Gemeinsam sind wir stark, auch gegenüber den Interessen globaler Akteure. NaFor hält es darum für dringend an der Zeit, der berechtigten Kritik in der Tierhaltung und Pflanzenproduktion entgegenzuwirken und sich stattdessen – auch auf der Grünen Woche und danach –  mit den Landvolkvertretungen zusammenzusetzen und im Sinne weiterer gemeinsamer Projekte eine belebte und erholungswirksame Landschaft zu erhalten oder im Verbund zu entwickeln.

Remmer Akkermann

(zu erreichen unter: akkermann.remnmer@ewe.net)

 

Wiesenvogelschutz erfordert eine enge Kooperation mit Landwirten – wie hier in der Wesermarsch. Wegen später erster Mahd (Juli/August) erfolgen Ausgleichszahlungen.

Intensive Landwirtschaft, wie sie nicht sein sollte:  Der Spargelanbauer missachtet den öffentlichen Seitenstreifen und bezieht ihn in seine Wirtschaftsfläche mit ein, indem er seine Fahrzeuge auf dem Weg parkt und wendet.

Milchviehhaltung und Naturschutz ergänzen sich, wenn zwischendrin unbeweidete Flächen für Brutvögel und Deckung-suchende Säugetiere verbleiben (Fotos: BSH)


Nordseebilder für 2015 – Der neue Mellumrat Kalender

Der Mellumrat hat für 2015 einen neuen Kalender herausgebracht: Eine Voransicht als PDF finden sie auf unserer Homepage unter http://www.mellumrat.de/kalender-nordseebilder-2015/ Der Kalender in DIN A3 kostet 12 € Stück (Versandkosten 5 €). Bestellungen können unter info@mellumrat.de <mailto:info@mellumrat.de> vorgenommen werden. Mit dem Kauf des Kalenders unterstützen Sie die Arbeit des Mellumrates!


Fernstudium Umweltwissenschaften nun auch für Meister, Techniker und Laboranten

Berufsbegleitende Weiterbildung an der Universität Koblenz-Landau

Koblenz. 2015 startet an der Universität Koblenz-Landau ein neuer Jahrgang des
Weiterbildenden Fernstudiengangs ‚Angewandte Umweltwissenschaften‘. Das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) bietet interessierten Akademikern/innen und beruflich Qualifizierten in Kooperation mit zahlreichen Partnern aus anderen Hochschulen, der Umweltverwaltung und der Wirtschaft dieses weiterbildende, berufsbegleitende Fernstudium im Umweltbereich an. Innerhalb von zwei bis vier Jahren erneuern und erweitern die Studierenden ihre Fachkenntnisse in zahlreichen umweltrelevanten Themengebieten und erlangen den akademischen Grad eines/r Diplom-Umweltwissenschaftlers/in.

Das Angebot wendet sich primär an Ingenieure/innen und Naturwissenschaftler/innen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Als eines der wenigen Bundesländer gewährt
Rheinland-Pfalz jedoch auch beruflich qualifizierten Personen ohne Hochschulabschluss den Zugang zu weiterbildenden Studiengängen. Die Bewerber/innen müssen über eine Berufsausbildung in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Beruf verfügen, ein gutes Prüfungsergebnis erzielt haben, eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit z.B. als Techniker, Laborant oder Meister vorweisen können und eine Eignungsprüfung der Hochschule bestehen. So können auch diese Berufspraktiker am Fernstudium Umweltwissenschaften teilnehmen und einen Universitätsabschluss erlangen.

Die Schwerpunkte des Studienprogramms liegen auf den Gebieten Ökologie und Geowissenschaften, deutsches und europäisches Umweltrecht, Umweltplanung und Umweltmanagement, Boden-, Natur-, Gewässer- und Immissionsschutz, Siedlungswasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Umwelttechnik sowie Altlastenerkundung und -sanierung. Aktualität der Studieninhalte und Praxisnähe sowie Flexibilität in Organisation und Durchführung zeichnen den Studiengang ebenso aus wie die Ergänzung klassischer Formen des Fernstudiums durch Präsenzphasen und moderne Methoden des E-Learnings.

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Fernstudium erlangen die
Absolventen/innen eine deutliche Erweiterung ihres Qualifikationsprofils und sind bestmöglich vorbereitet für eine berufliche Tätigkeit bei Behörden, Industrie- und Versorgungsunternehmen, Beratungsgesellschaften, Planungs- und Ingenieurbüros oder Verbänden im Umweltbereich.

Die Einschreibung für das Wintersemester 2015/16 ist ab Mai 2015 möglich. Bewerber/innen ohne Hochschulabschluss müssen sich bis zum *15. März 2015* für die Eignungsprüfung anmelden. Nähere Informationen zum Fernstudiengang Umweltwissenschaften und weiteren Weiterbildungsangeboten im Umweltbereich gibt es online unter
http://www.uni-koblenz-landau.de/zfuw oder bei Norbert Juraske unter
umwelt@uni-koblenz.de <mailto:umwelt@uni-koblenz.de> sowie 0261287-1520.

*Kontakt:*
Universität Koblenz-Landau – Zentrum für Fernstudien und Universitäre
Weiterbildung (ZFUW) Postfach 201 602 • 56016 Koblenz
Phone: +49 (0)261 287-1520 • Fax: +49 (0)261 287-1521
E-Mail: umwelt@uni-koblenz.de <mailto:umwelt@uni-koblenz.de>
Internet: http://www.uni-koblenz-landau.de/zfuw/wfau


Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Naturschutzverbände sehen viele Defizite bei der behördlichen Überwachung von Kompensationen und öffentlichen Einsichtnahme der Verzeichnisse –

nur 10% der Auflagen erfüllt

Osnabrück. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in die Landschaft möglichst zu vermeiden. Wenn sie unvermeidlich sind, muss der Verursacher für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die sog. Kompensation, sorgen. Sie ist festgelegt im landschaftspflegerischen Begleitplan, der auch Bestandteil der Bebauungspläne ist oder bei Einzelobjekten in der Baugenehmigung festgesetzt ist.

Kompensationsmaßnahmen können vielfältiger Art sein, z.B. Umwallung mit Bepflanzung, Pflanzung von Hecken und Großgehölzen, auch Kopfweiden, Umwandlung von Acker in Grünland, Obstwiesen, Aufforstung, Anlage von Feuchtflächen. Ihre Größe hängt vom Umfang und der Art des Eingriffs ab. So ist bei Windkraftanlagen auch der Verlust an Lebensraum für die Vogelwelt (Avifauna) mit einzubeziehen.

In einer früheren Untersuchung wurde ermittelt, dass erhebliche Defizite zwischen Planvorgaben und der praktischen Umsetzung bestehen. Die Ergebnisse bezogen sich im Wesentlichen auf die Kompensationsmaßnahmen für Baugebiete in einer Kommune des Landkreises Osnabrück.

Zweck einer weiteren Recherche war es, die geforderten Kompensations-maßnahmen von Einzelobjekten wie Stall-, Biogas- und Windkraftanlagen in einem größeren Bereich des Landkreises Osnabrück zu untersuchen. Dazu wurden die landschaftspflegerischen Begleitpläne von 41 Baugenehmigungen mit der entsprechenden Realisierung in der Praxis verglichen.
Die Ergebnisse waren aus der Sicht des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) und anderer Naturschutzverbände äußerst unbefriedigend. Nur in 10 % der Fälle wurden die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt, sämtliche der untersuchten 12 Biogasanlagen hatten Defizite in der Kompensation, z.B. fehlende Aufforstungen, Hecken, Obstwiesen, nicht standortgemäße Artenauswahl u.a. Ähnlich waren die Verhältnisse bei den Stallanlagen. Im Vergleich dazu hatten sich die Betreiber der 3 untersuchten Windkraftanlagen an die geforderten Vorgaben weitgehend gehalten. Aber auch hier musste z.B. die fehlende Pflege von Kopfweiden bemängelt werden, was aber nicht als Defizit gewertet wurde.
Wenn man die flächenmäßige Diskrepanz zwischen den geforderten Kompensationsmaßnahmen über die Baugenehmigungen und der praktischen Umsetzung der hier untersuchten Objekte erfasst, so ergibt sich ein Defizit von ca. 10 ha. Hinzu kommt, dass häufig auch die Pflege und damit die Qualität der vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu wünschen übrig lässt und die zurückliegenden Maßnahmen nicht für Jedermann in einem Verzeichnis einsehbar sind, um sie auch in Verbundsysteme einzubeziehen.

Bei dieser auch in anderen Landkreisen zu beobachtenden Situation ist es dringend notwendig,

  • die vorhandenen Altlasten zu beseitigen,
  • die Kompensationsmaßnahmen von Stall- und Biogasanlagen in das bestehende Kompensationsregister aufzunehmen
  • vor neuen Genehmigungen bestehende Defizite zu beseitigen und
  • mehr Verständnis für die vielzitierte Biodiversität sowohl in Kommunen wie bei den Genehmigungsbehörden zu entwickeln.

 

Hinzu kommt, dass häufig auch die Pflege und damit die Qualität der vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu wünschen übrig lässt und die zurückliegenden Maßnahmen nicht für Naturschutzverbände und Jedermann in einem Verzeichnis einsehbar sind, um sie auch in Verbundsysteme einzubeziehen.

 

Christoph Wonneberger

 

Näheres zu Konsequenzen und gut gelungenen Beispielen sind zu erfahren bei <ch.wonneberger@web.de>

Die Bebauung von Flächen mit Tierhaltungsanlagen erfordert im Rahmen der Genehmigungsverfahren behördlich verordnete Kompensationen, deren Auflagen öffentlich einsehbar sein sollten.

Auch Biogasanlagen sind flächenintensiv und verursachen Emissionen, die zu kompensieren waren. Naturschutzverbände möchten die Standorte seit Beginn dieser Auflagen jederzeit in Erfahrung bringen, um diese Flächen auch in die Entwicklung naturnaher Korridore und Ruhezonen einzubeziehen. (Foto: C. Wonneberger)


Keine Salz-Pipeline aus der Kali-Industrie in die Nordsee

NaturschutzForum Deutschland: Damit wird das Problem nur verlagert

Wilhelmshaven. Der Hinweis, große Mengen an Salzabwässern aus der Produktion der Kali-Industrie statt in Werra und Weser über eine Pipeline direkt in die Nordsee zu leiten, scheint einzuleuchten, hat aber eine unvertretbare Kehrseite. Denn jährlich würden sieben Millionen cbm Salzlauge zur Küste geleitet. Sogar der Jadebusen ist im Gespräch – angesichts der unübersehbaren Schäden an der marinen Tier- und Pflanzenwelt ist das nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) völlig inakzeptabel. Auch der Tourismus würde die Folgen zu spüren  bekommen, allemal dann, wenn es zu Recht hieße, dass hier in einer Meeresbucht Industrieabfälle aus Hessen mitten in einer der wichtigsten Tourismusregionen Niedersachsens mit zahlreichen Badestränden verklappt würden.  Auch das Verklappen auf hoher See ist NaFor zufolge kein zukunftsweisender Weg. Darauf wurde seinerzeit auch beim Verklappen von Dünnsäure durch Kronos Titan oder von Klärschlämmen aus Hamburg hingewiesen. Es wurde damals eingestellt und auf andere chemische Verfahren bzw. Verbrennung umgestellt. Mehr