Der Landkreis Celle hat den Entwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie in nationales Recht zur Flusslandschaft Örtze (LSG 081) vorgelegt. Er stößt damit auf Zustimmung beim NaturschutzForum Deutschland, das alle wichtigen Belange detailliert berücksichtigt sieht.
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Veranlassung und Schutzstatus aller Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden über Verordnungstexte definiert und begründet. Das entspricht den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz vom 29. 07. 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. 03. 2020 (BGBl. I S. 2542 bzw. S. 440). Im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (EU) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl.Nr.L 206, S. 7), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndRL 2013/17/EU vom 13. 05. 2013 (ABl. Nr. L 158, S. 1293). Insoweit sind alle Landkreise betroffen, es ist also nichts Besonderes, außer dass festzustellen ist, wie viel Zeit Deutschland wieder mal hat verstreichen lassen, um EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen.
Im aktuellen Fall wurde durch die Stabsstelle Wirtschaft und Tourismus des Landkreises Celle für das Gebiet des naturnahen Heidebachs Örtze samt Nebengewässern ein umfangreicher Entwurfstext erarbeitet. Er gehört nach Auffassung des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) auch im Ländervergleich zu den bestformulierten Texten und Verfahrensunterlagen. „Wir würden uns wünschen, wenn auch andere Landkreise ihre zum Teil noch auf alten Standard-Texten basierenden Verordnungen entsprechend überarbeiten würden“, so Prof. Dr. Remmer Akkermann, Präsident des NaFor.
Alle Dokumente können aufgerufen werden unter folgendem
Link:
www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/umwelt-und-laendlicher-raum/naturschutz/natur- und-landschaftsschutz… ffh-gebiet-081-oertze-mit-nebenbaechen-teilgebiet-iso-oertze
Die Umsetzung naturschutzrechtlicher Ziele entlang der Flüsse Aller und Lachte galt über Jahrzehnte als bundes- und landesweite Modellfälle. Federführend war der Landkreis Celle mit umliegenden Kommunen wie den Landkreisen Gifhorn und der Samtgemeinde Hankensbüttel.
Begleitet wurden die Planungen im Einzugsgebiet der Aller
als grenzübergreifendes Ökosystem von Anfang an durch örtlich aktive
Naturschutzverbände, darunter den BUND und in GF der Zusammenschluss von KONU.
Die Örtze liegt im Naturraum Südheide und gehört der naturräumlichen Einheit
„Örtze-Urstromtal“ und Oerreler Sander an. Kennzeichnend sind auch Altwässer,
Feucht- und Nassgrünländer, Sümpfe, feuchte Hochstaudenflure, Au- und
Bruchwälder sowie Eichen-Mischwälder. Mit Inkrafttreten des vorgelegten
Entwurfs tritt die bisherige Verordnung (LSG CE 2 „Örtzetal“) außer Kraft.
Das Gebiet verfügt über ein selten hochwertiges biologisches
Inventar. Leitarten sind unter den Wirbeltieren Biber, Fischotter, Kranich,
Schwarzstorch, Eisvogel und andere. Unter den Pflanzen sind die gefährdeten
Arten von feuchten bis nassen Biotopen wie div. Orchideen zu nennen.
Ausgewiesen werden ca. 880 ha gemäß den einschlägigen Gutachten von
beauftragten Sachverständigen.
Im Sinne von gesetzeskonformen und gerichtsfesten Grundlagen enthält der 7-seitige Entwurf eindeutige Formulierungen, die das Betreten, die Zeiten und Nutzungen, auch in Berücksichtigung alter Rechte regeln. Damit sind die verschiedenen Ansprüche zwischen Landschaftsschutz und Nutzung sensibel abgewogen worden. Das bezieht die Ausnahmen, Verbote und Ahndungen mit ein.
Stellungnahmen von Seiten der gesetzlich anerkannten
Verbände an den Landkreis Celle (Az. 66/N 332-303/11-81 LSG Örtze) sind bis zum
25. August möglich.