Die im Jahre 2010 am Nordufer der Elbe gebaute Fischaufstiegsanlage in der Elb-Staustufe Geesthacht wurde im August 2019 stillgelegt. Ursache dafür war ein Wasserdurchbruch am Staudamm, der an einer Zuwässerungsmulde zu umfangreichen Unterspülungen geführt hatte.
Im Rahmen der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg allerdings den gesamten Damm abdichten lassen. Dabei wurden auch die Zuwässerungsmulden in der Wehrschwelle verändert. Intakte Zuwässerungsmulden sind jedoch für die Funktion des am Nordufer der Elbe gelegenen Fischpasses unabdingbar, um die Lockströmung zu erzeugen, die den Fischen Orientierung gibt und die Wanderung flussaufwärts erst ermöglicht. Somit steht derzeit nur der am niedersächsischen Elbufer noch vorhandene alte Fischpass zur Verfügung, der jedoch schon seit Jahren als vollkommen unzureichend gilt.
Im Ergebnis ist den Fischen wie Fluss- und Meerneunauge, Lachs und Schnäpel (um nur einige zu nennen) der Aufstieg in die Oberelbe und in deren gesamtes Einzugsgebiet praktisch unmöglich. Angesichts der aktuellen Meldungen über den dramatischen Rückgang solcher Fischarten ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Fischarten, die wie Neunaugen und Lachs nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie besonderem Schutz unterliegen, sind damit in ihrem Bestand bedroht. Der jetzt eingetretene Zustand stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie dar.
Vor diesem Hintergrund fordert das NaturschutzForum Deutschland (NaFor) von den zuständigen Stellen des Landes Schleswig-Holstein eine umgehende Behebung der eklatanten Mängel sicher zu stellen. Zuständig für die Erfüllung der FFH-Richtlinie am Wehr Geesthacht ist das Kieler Umweltministerium. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Lauenburg ist für die Bundeswasserstraße Elbe verantwortlich und hat im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt, ist aber nicht zuständig für die Fischtreppe. Jetzt sollte sich das Kieler Umweltministerium veranlasst sehen, dem Eigentümer (Vattenfall) umgehend die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Aufstiegsanlage aufzuerlegen.