NaturschutzForum drängt auf schnellere Umsetzung
Hannover. Der ständige Wechsel zwischen extremen Wetterlagen und die fehlende Reaktion vieler Haus- und Grundeigentümer veranlasst das Naturschutzforum Deutschland (NaFor), zum wiederholten Male auf einfache Möglichkeiten zum Gegensteuern hinzuweisen. Man müsse das nur konsequent in die Tat umsetzen, mit gutem Beispiel vorangehen und nicht darauf warten, dass es schon andere richten würden. In vielen Gemeinden gebe es bereits Vorgaben zur Verrieselung des Dachwassers. Denn dieses Dachwasser würde durch die Bebauung dem Grundwasser vorenthalten, wenn es über die Kanalisation dem nächsten Wasserzug oder der Kläranlage zugeführt werde. Es sei denkbar einfach, die Fallrohre mit einer Schluckklappe oder Umleitung in den Garten zu versehen.
Nach Auffassung des Präsidenten des Naturschutzforums, Prof. Helmut Schmidt, müsse jeder Flächeneigentümer dazu beitragen, das wertvolle Regenwasser in kleineren oder größeren Mengen vor Ort dem Grundwasser zuzuführen. Der Fantasie seien dabei keine Grenzen gesetzt, denn es ließen sich – je nach Platz – auch Regenfässer, Teiche oder Wasserkaskaden einbauen. Auch ehemalige Zisternen und Dreikammer-Klärgruben könnten reaktiviert werden, um das Regenwasser z. B. für eine spätere Gartenbewässerung und Zuführung zum Grundwasser aufzufangen.
Darüber hinaus sollten auf allen kleinen und größeren Flächen zu tief ausgebaggerte Rinnen, Gräben und Vorfluter durch Schotter, Sohlschwellen oder niedrige Staus angehoben und Gewässer wieder zu mäandrierenden Haupt- und Seitengewässern rückgebaut werden. Besonders in der Verantwortung stünden hier die zahlreichen Wasser- und Bodenverbände, die bisher mehrheitlich eher agrarwirtschaftlichen Interessen zuarbeiten als im Sinne der Bevölkerung und beitragszahlenden Mehrheit zu handeln und für einen Biotopverbund zu sorgen.
Musste bislang nur der „ordnungsgemäße“ Wasserabfluss im Falle von Überschwemmungen gewährleistet werden, steht heute angesichts der zunehmenden Dürren mitten in der Vegetationsperiode die „ordnungsgemäße Wasserrückhaltung“ gleichberechtigt im Vordergrund aller Immobilienbesitzer, Wasserverbände, Behörden und des Gesetzgebers. Finanzieren ließe sich das durch anteilige Abwassergebühren, Wasserpfennige oder die Vorgabe, dass das Entwässerungsgeld zur Hälfte zum Rückbau verpflichtend durch die Verbände einzusetzen ist.