Weltartenkonferenz in Panama: Haie, Reptilien und Tropenhölzer sind künftig stärker geschützt

Endlich wurden vom 14. bis 25. November auf der Weltartenkonferenz in Panama (der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES COP19), weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten beschlossen, insbesondere von marinen Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropischen Baumarten. Laut Mitteilung des Bundesumweltministeriums nahmen mehr als 2500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreter*innen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Von deutscher Seite war der Präsident des DGHT und Nafor-Präsidiumsmitglied Dr. Markus Monzel anwesend.

Laut Bundesumweltministerium hat diese Weltartenkonferenz erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Das ist eine wichtige Vorlage für die Weltnaturkonferenz in Montreal, die nächste Woche beginnt. Allerdings wird nun Australien angedroht, das Great Barrier Riff an seiner Nordküste aus der Weltnaturerbe-Liste zu streichen, wenn nicht mehr für den Schutz der wärmebedingt ausbleichenden Korallen getan wird.

Wichtig war die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae), Gitarrenrochen (Rhinobatidae) und Seegurken (Thelenota spp.). Deutschland hatte sich sehr für diese Anträge eingesetzt, weil Haie und Rochen nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten. Mit den nun beschlossenen Listungen auf Anhang II fallen statt der bisherigen 25 Prozent ca. 90 Prozent des Handels unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES. Damit ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz dieser für stabile Ökosysteme wichtigen Arten getan. Nach Auffassung des Naturschutzforums Deutschland (NaFor) ist zu hoffen, dass damit endlich die auch hierzulande auf den Speisekarten von China-Restaurants stehenden Haifischflossensuppen der Vergangenheit angehören, weiß man doch, dass damit ein grausames und tierquälerisches Abschneiden der Flossen bei lebendigem Leibe verbunden ist.
Die Unterschutzstellung zahlreicher Holz liefernder Baumarten und Medizinalpflanzen war eine Priorität für die deutsche Delegation. Gelistet wurden stark gehandelte Tropenhölzer wie zum Beispiel Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) und Cumaru (Dipteryx spp.). Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden, wie nachwachsen kann.

Massiv gefährdet ist auch die Baumart Paubrasilia echinata, deren als Fernambuk bekanntes Holz für hochwertige Bögen von Streichinstrumenten genutzt wird. Das Ergebnis der Verhandlungen, den Export dieser endemischen Art aus Brasilien entsprechend zu begrenzen und umfassend zu kontrollieren.
Die CITES CoP19 hat zahlreiche Listungen für Reptilien- und Amphibienarten beschlossen, darunter 21 Anträge zu Arten, die im Lebendtierhandel vorkommen. Vier der eingereichten Anträge stammten von der EU, darunter zwei von Deutschland erarbeitete Vorschläge zur Listung des für Laos endemischen und stark gefährdeten Laos Warzenmolch (Laotriton laoensis) und der stark gehandelten grünen Wasseragame (Physignathus cocincinus).

Auch Seegurken gehören zu den gefährdeten marinen Stachelhäutern und sollen nun stärker geschützt werden.



Deutschland unterstützt die Umsetzung der von CITES vorgesehenen Kontrollinstrumente durch eine Vielzahl von Projekten, zum Beispiel zur besseren Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen, global abrufbarer digitaler Anwendungen und Schulungen. Die Bundesregierung hat für diese Arbeit auf der CITES CoP19 viel Zuspruch und Anerkennung erhalten. Zu danken ist für die Gesamtorganisation dem Generaldirektor des International Union for Conservation of Nature (IUCN, CH-Gland) Dr. Bruno Oberle, der informative Interviews über die Medien zum Ergebnis der Panama-Tagung abgegeben hat.
Das BMU über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen:

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, CITES, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten.

Die CITES CoP19 befasste sich mit insgesamt 52 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I – III des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit Arten sowie mit über 90 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens, u.a. Wildtierhandel und Zoonosen sowie Vollzug und Durchsetzung.


Bezug: BMU-Pressedienst 165/22 Berlin, 25. 11. 2022