Der Anlass zur Gründung
In Deutschland arbeiten zahlreiche Vereine und Stiftungen zugunsten von Natur, Landschaft und Umwelt in den Grenzen eines Bundeslandes. Darunter befinden sich Neugründungen ebenso wie Verbände, die schon zur kaiserlichen Zeit aktiv waren.
Das gemeinsame Ziel ist die Bewahrung, Erweiterung und Erforschung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere unter Beachtung der Erhaltung natürlicher Ressourcen. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch die Förderung der Gesundheit des Menschen und seiner Erholung in einer schönen Umwelt. Das sind die Lebensgrundlagen aller Menschen. Sie werden im Rahmen der Biotopentwicklung, Landschaftspflege, des Artenschutzes und der ökologischen Vorsorge gesichert.
Um aktiv wirken zu können, bedarf es auch einer Vertretung auf Bundesebene. Denn zahlreiche Eingriffe in die Güter Boden, Wasser und Luft werden über Bundesgesetze geregelt. Das betrifft die Flurbereinigung und Gewässerunterhaltung, den Fernstraßenbau, militärische Übungsplätze, Bundeswasserstraßen, den Schutz des Waldes, aber auch die Wasserbeschaffung, den Immissionsschutz, Ökolandbau und Siedlungsbau, die Umweltverträglichkeit und die Beschaffung von Umweltdaten – um nur einige Aspekte zu nennen.
Dezentral und niedriger Beitrag
Vereine, die an einer bundesweiten Vertretung auf diesen Gebieten interessiert sind, jedoch nicht zu einem Bundesverband gehören, sind zu einer Mitgliedschaft im Naturschutzforum Deutschland e. V. (NaFor) eingeladen. Aber auch Bundesverbände und Stiftungen sind wichtige Mitglieder, sofern sie ihr Tätigkeitsspektrum erweitern wollen. Vorteilhaft ist ein sehr geringer Mitgliedsbeitrag. Auch die Vereinsautonomie der Mitglieder wird nicht angetastet. NaFor arbeitet dezentral. Weisungsgebend wäre der Dachverband nur im Bereich von Bundesverfahren, die dem Mitglied gem. § 59 (§ 29 alte Fassung) Bundesnaturschutzgesetz und § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zugesandt werden. Ansonsten kann jeder Mitgliedsverein selbst bestimmen, welche Verfahren gewünscht werden. Das ist eine Information, keine Verpflichtung zur Bearbeitung. Eine Abstimmung mit Vereinen in der Nachbarschaft ist eventuell erforderlich, um Doppelaussagen zu vermeiden.
Welche weiteren Aufgaben das NaFor bearbeitet, ist der anliegenden Satzung zu entnehmen (§ 2 Zweck und Aufgaben). Danach steht die Förderung und Koordinierung der angewandten Ökologie, Landschaftspflege, Umweltbildung und umweltfreundlichen Technologien – auf wissenschaftlicher Basis – bundesweit und international im Vordergrund.
Vielfalt der Fachrichtungen
Wichtig ist, dass sich die Mitglieder im Präsidium `wiederfinden´. Nicht Bundesverbände vertreten die kleineren Vereine, sondern diese wirken als Landesvertretungen in der Spitze gleichberechtigt und weichenstellend mit. Zur Zeit gehören dem Präsidium vierzehn Mitglieder an, davon elf Vertreter aus neun Bundesländern (darunter befinden sich vier gemäß § 59 BNatSchG anerkannte Landesverbände) und drei Bundesverbände. Der Bundesumweltminister hat NaFor am 17. Mai 2006 gemäß § 59 BNatSchG bundesweit als 22. Verband anerkannt.
Die Namen der Mitglieder von NaFor zeigen die Arbeits- und Fachrichtungen auf. Der Natur- und Umweltschutz steht im Vordergrund. Außerdem sind hier anzutreffen: Vertreter der wissenschaftlichen Biologie und Schulbiologie, des botanischen und zoologischen Artenschutzes, der Landschaftsökologie und Umweltmedizin, der Natur- und Vorgeschichte, des naturnahen Gartenbaus, Wanderns und lokaler Bürgerinitiativen. Ein Landes-Dachverband wie der NVN ist ebenso dabei wie eine Stiftung, größere Bundesverbände arbeiten zusammen mit kleineren Gemeinschaften, zwischen West und Ost gibt es keine Unterschiede, auch nicht im Präsidium. Alle können voneinander lernen, was Beispiele des Naturschutz-Managements, der Publikationen und öffentlicher Aktionen zeigen.